Druckschrift 
8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
Entstehung
Seite
144
Einzelbild herunterladen
 

144

Geschichte der Juden.

jeden zu hindern, der ihm Schaden zufügen könnte." Erweist sich

die Denunciation als erlogen, so soll den Angeber die härtesteStrafe treffen.

Wichtig war auch ein Punkt in dem Statut von Valladolidüber die Trachten der Männer und Frauen. Das von der Königin-Mutter Catalina ausgegangene Verbot, kostbare Kleider zu tragen,war unter ihrem Sohne, an dessen Hof jüdische Günstlinge verkehrten,wenig befolgt worden. Besonders waren jüdische Frauen nicht davonabzubringen, sich wie die vornehmen Christinnen in Seidengewändermit langen Schleppen zu kleiden, Perlen, Agraffen und andere Schmuck-sachen anzulegen. Dieser Aufwand erregte Neid und Gehässigkeit derchristlichen Bevölkerung gegen die Juden überhaupt. Der letzteParagraph dieser Gemeindeordnung untersagte daher im Allgemeinenaugenaufreißende Tracht; die Juden sollten nicht vergessen, daß siein den Zeiten des Druckes leben. Die Maßregel, daß die Gemeinde-vertreter selbst den Luxus der Weiber überwachen und ihm steuernsollten, war nothwendig, weil diese trotz des wiederholten königlichenVerbotes nicht davon lassen mochten, und der König selbst soll denjüdischen Hofbeamten gegenüber geäußert haben:Wenn ihr Männerauch wie die Köhler einhergeht, so sind eure Weiber doch behängenwie das Maulthier des Papstes" H.

Dieses Statut sollte zehn Jahre in Kraft bleiben und erst nachdieser Frist, wenn nöthig, abgeändert werden. Ob es für die Dauerein kräftiges Heilmittel gegen die Schäden geworden ist? Jedenfallsist es diesem Großrabbinen Abraham Benveniste als Verdienst an-zurechnen, daß er das vielfach zerrüttete jüdische Gemeinwesen in

*) Das Statut findet sich in der französischen Nationalbibliothck der hcbr.Handschrift No. 586, spanisch mit hebräischen Sätzen vermischt und das Spanischemit hebräischen Wörtern gegeben. M. Kayserling hat nach einer Copic den Inhaltgegeben mit einem Vorworte im Jahrbuch des Literaturvcrcins für die Geschichteder Juden und des Judenthums, B. IV. Leipzig 1869, S. 290 fg. FranciscoFernande; y Gonzales hat es besonders abgedruckt (die hebräische Schriftin lateinische umgcwandclt) in Lolstin äs In rsal ^.oaäsinia äs In lästorla,Madrid 1885 und auch als Scparatabdruck, Madrid 1886. Oräsnamisntotormaäo por los proonraäores äs las alsainas üedreas psrtsnientss sltsrritorlo äs los sstaäos äs Oastllla sn 1a asembloa oslsdraäa snVallaäoliä sl ano 1482. Eine Beleuchtung des Statuts gab Loeb in derRsvus äss Ltuäss srävss 1886 x. 187 fg. Das Statut wird genanntIso sana i:pn oder Usoama , 1222 ,- 1 , weil es mit Zustimmung derNotabeln vereinbart wurde. Don Abraham wird darin öfter als 21 äs laoorts (Rabbiner des Hofes) und auch als Ins 2 ma^or und ckrmAaäor be-zeichnet.