Leiden der spanischen Juden.
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gar kein Geschäft mit Christen treiben. Es verstand sich von selbst,daß sie keinerlei christliche Bedienung halten und keinerlei Amtbekleiden dürften. Die eigene Gerichtsbarkeit sollten sie einbüßen,nicht blos die peinliche, die ihnen schon früher genommen war,sondern auch die civilrechtliche. Einige Artikel des Edikts bestimmtendie eigne Tracht der Juden. Männer und Frauen sollten langeKleider, die ersteren von grobem Stoffe, tragen. Wer von ihnensich der kleidsamen Landestracht bediente oder feinere Stoffe trüge,sollte einer schweren Geldstrafe verfallen, die sich bei wiederholterUebertretung bis zur Leibesstrafe und Confiscation steigern sollte.Das Tragen der Judenabzeichen von rother Farbe wurde natürlichaufs strengste eingeschärft. Den Männern wurde auch untersagt, sichden Bart abzunehmen oder das Haupthaar irgendwie zu stutzen; dieUebertreter sollten mit 100 Geißelhieben bestraft werden. Kein Judesollte schriftlich oder mündlich mit dem Ehrentitel Don (Herr)angeredet werden; eine bedeutende Geldstrafe war auch für dieseUebertretung gesetzt. Waffen zu tragen wurde ihnen ebenfalls unter-sagt. Auch sollten sie nicht mehr von einer Stadt zur andern ziehen,sondern jeder an seinen Wohnort gebannt bleiben. Und nicht einmalentfliehen durften sie dieser Erniedrigung. Der Jude, welcher sichunterfinge, auszuwandern und dabei ergriffen würde, sollte seineHabe einbüßen und zum Leibeignen des Königs gemacht werden. DieGranden und Bürger wurden mit schwerer Strafe bedroht, wenn sieden Juden irgend einen Schutz gewährten ^).
Es ist nicht zu verkennen, daß bei der Specialisirung dieserjudenfeindlichen Gesetze der Apostat Paulus de Santa Maria dieHand im Spiele hatte. Die Juden sollten gerade an ihrer empfind-lichsten Stelle, in ihrem Stolze und ihrem Ehrgefühl gekränkt werden.Die jüdischen Neichen, welche gewohnt waren, in Prachtgewändernmit glattem Kinn einherzugehen, sollten in entstellender Tracht mitstruppig langem Bart erscheinen. Die Gebildeten, welche als Aerzteoder als Rathgeber der Granden mit den hohen christlichen Ständenverkehrten, sollten auf ihr Judenquartier beschränkt bleiben — odersich taufen lassen. Darauf liefen alle diese harten Beschränkungenhinaus. Und sie wurden mit unerbittlicher Strenge ausgeführt. EinZeitgenosse (Salomon Alami) beschreibt das in Folge des Edikts
*) Das Edikt in Alfonso de Spina's lortalitinm tlcisi III. sä. XürvdsrAp. 831, und zum Theil mitgcthcilt von Schem-Tob Jbn-Schcm-Tob in 8sl>sl>otäsduäa, Xo. 49 und Salomo Alami v-ox p. 22. Im Original mitgetheiltaus der National - Bibliothek und dem Municipal - Archiv von Leon beiAmador distorin II. p. 618 fg. Ho. XIX.
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