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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Der Hochmeister Israel.

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und redlicher Jude, nie einen Juden oder eine Jüdin mit demBanne belegt." Um nicht dadurch bei den Kurfürsten und den,Juden besitzenden städtischen Körperschaften Anstoß zu erregen, daßer seinem Oberrabbiner Rechtsbefugnisse über die ihnen zuständigenGemeinden eingeräumt wissen wollte, machte ihnen der Kaiser dieVorspiegelung, daß es in ihrem eigenen Interesse geschehe. Denn eskäme vor, daß Unberufene sich rabbinische Befugnisse anmaßten,einzelne Gemeindeglieder mit dem Banne belegten, um von denselbenGeld zu erpressen, wodurch Manche verarmt oder zur Auswanderunggezwungen worden wären. Dem sollte nun durch die Ernennungeines Oberrabbiners über die Judenschaft des deutschen Reiches einRiegel vorgeschoben werden; denn es sollte keinem sonstigen Rabbinengestattet sein, den Bann über Jemand auszusprechen ^).

Indessen waren die deutschen Rabbinen weit entfernt, sich demneu ernannten kaiserlichen Oberrabbinen unterzuordnen. Sie ver-dächtigten Israel bei den Gemeinden, daß er das Judenthum verletzthabe, weil er sich von der christlichen Staatsgewalt ein religiösesAmt übertragen ließ was allerdings sehr mißliebig war. Siesprengten aus, er werde die Gemeindeglieder übermäßig schätzen undihnen Geld abnehmen, um sich die Gunst des Kaisers zu erhalten.Von vielen Seiten kamen Sendschreiben nach Nürnberg, laut welchender neuernannte Oberrabbiner mit dem Banne belegt werden sollte, fallser in seinem Amte verbleiben sollte. Sie warfen ihm vor, daßerüber die Judenschaft gesprungen". Der Kaiser Ruprecht, dem dieserWiderstand geklagt wurde, war natürlich über diese Unbotmäßigkeitseiner Kammerknechte sehr ungehalten, erließ ein Schreiben (23. No-

Diese Urkunde des Kaisers Ruprecht ist mitgctheilt in Fischer, cts statuet znrisciiotians lluäasornrn H 50 und bei Chmcl UsASsta Rupsrti I'ggisx. 254. Daraus hat sie Schaab mitgctheilt, diplomatische Geschichte derJuden zu Mainz, S. 113 f. und Wiener, Regesten a. a. O. S. 71 ff.Stobbc a. a. O. S. 146 fg. Da es im Anfang des XV. saso. keine anderebedeutende rabbinische Autorität Namens Israel gegeben hat, als ^-uv> >w'ipL, Verfasser der wie sein Urenkel Israel Jsserlcin angiebt, so

kommt man ohne Weiteres auf diese Jdcntificirung. Vergl. Asula'i s. v.

n,n-n. Wo derselbe seinen Aufenthalt hatte, ist in der Urkunde nichteinmal angedeutet. Ob derselbe vielleicht identisch ist mit dem von JakobWeil (Uespp. Xo. 151) erwähnten: 5"i 'onw iiuow' 'i>-w ,-on

Auch aus der weiter zu erwähnenden Urkunde scheint hervorzugchen, daßderselbe in Nürnberg wohnte. Nach Jsscrlein's Wortlaut im Supcrcommentarzu Raschi's Pentateuchcommentar (Venedig 1545, p. 8a zu >wi) war Israelvon Krems nicht sein Großvater, sondern Urgroßvater: 'an pi'w

Krcmsier steht für Krems.