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Geschichte der Juden.
hervorging, und als die Christen, welche sich durch Glaubensformelnund Kirchenlehren über die Moral erhaben dunklen.
So lange der junge, aber kränkliche Monarch des HauptreichesCastilien, Don Heinrich III., regierte, konnten die Juden ihre Existenznoch leidlich führen. Sobald aber dieser König ins Grab stieg(Ende 1406), trat abermals eine unglückliche Wendung für die JudenCastiliens ein, ein Vorbote unglückseliger Tage. Der ThronerbeJuan II. war ein kaum zweijähriges Kind. Die Regentschaft führtedie Königin-Mutter Catalina (Katharina) von Lancaster, einelaunenhafte, übermüthige, überkirchliche junge Frau, welche zu herrschenglaubte, aber von ihren jeweiligen Favoritinnen beherrscht wurde.Der Mitregent, der Jnfant Don Fernando (später König von Ara-gonien), zwar klug und milde, ließ sich ebenfalls von Geistlichen leiten.Im Staatsrath saß neben ihm der abtrünnige Rabbiner Salomo —Paulus de Santa Maria, ein noch schlimmerer Elisa-Acher, demnicht blos das Judenthum ein Gräuel, sondern auch die Juden Gegen-stand des Abscheues waren. Der verstorbene König Don Heinrich III.hatte ihn zum Vollstrecker seines Testaments und zum Erzieher desThroninfanten ernannt, und so hatte Paulus im Regentschaftsratheeine gewichtige Stimme. Welche Aussicht für die Juden Castiliens!Sie empfanden auch bald den ihnen feindseligen Geist des Hofes.Zunächst war es auf die Demüthigung der angesehenen Juden abge-sehen, welche im Verkehr mit dem Hofkreise oder mit den Grandendes Reiches standen und als solche eine geachtete Stellung einnahmen.Sie sollten daraus verdrängt und gemahnt werden, daß auch sie zurverachteten Kaste gehörten.
Ein Edikt wurde im Rainen des vierjährigen Königs veröffent-licht (25. October 1408), welches die judenfeindlichen Paragraphender Gesetzsammlung Alfonso's des Weisen (VH.? 128) zur Ausführungbrachte. „Weil die Bekleidung von Aemtern von Seiten der Judenzum Schaden des christlichen Glaubens und der Gläubigen gereiche",so sollte dieses für alle Zukunft untersagt sein. Jeder Jude, der voneinem Adeligen oder einer Stadt sich mit einem Amte belehnen ließe,sollte das Zweifache seiner Einnahmen davon als Strafe erlegen, undwenn sein Vermögen nicht ausreichte, dasselbe ganz einbüßen undnoch dazu fünfzig Streiche gewärtig sein. Jeder Christ, der einenJuden in ein Amt einsctzte, sollte ebenfalls in eine Geldstrafe ver-fallen. Um das Edikt wirksam zu machen, wurde bestimmt, daß
jeder Angeber einer Uebertretung desselben und der Gerichtshof, derjüdische Uebertreter verurteilte, je ein Drittheil des confiscirten Ver-mögens erhalten sollte. Alle öffentlichen Beamten wurden angc-