Chasdar-Crescas und Ben-Scheschet.
33
huldigte und die Philosophie in den Dienst der Orthodoxie nahm, siebeide galten nach dem Tode des R. Nissim Gerundi als die erstenAutoritäten jener Zeit nicht blos für Spanien. Rabbinische Anfragenvon weit und breit, nicht blos von Frankreich, sondern auch vonItalien und Deutschland aus wurden zumeist an Ben-Scheschet ft, aberauch an Chasdar Crescasft gerichtet. Die stolzesten Rabbinen unddie bedeutendsten Gemeinden riefen sie als Schiedsrichter an undordneten sich ihrem Urtheil unter. Als die ungerechte Verketzerungoines hochangesehenen Mannes nach seinem Tode eine allgemeine Un-zufriedenheit unter den Juden von Navarra hervorgerufen hatte,wandten sich die angesehensten Männer, der Oberrabbiner und Leibarztdes Königs von Navarra, Joseph Orabuena, an Chasdar Crescas,durch seine Vermittelung die aufgeregten Gemüter zu beschwichtigen ft.Auch der aragonische Hof betrachtete sie als Vertreter der Judenheit,freilich zu ihrem Nachtheil. In Folge einer Angeberei Böswilligervon unbekannter Natur ließ der König Don Pedro IV. ChasdalCrescas, Isaak Ben-Scheschet, auch dessen Bruder C re sc a s Barfat,den greisen Rabbiner R. Nissim Gerundi von Barcelona und nochzwei andere angesehene Männer in Haft bringen. Sie wurden erstnach einiger Zeit auf Bürgschaft entlassen. Man darf wohl Ben-Scheschet Glauben schenken, wenn er versichert, daß sie sämmtlich un-schuldig an den ihnen zur Last gelegten Vergehen oder Verbrechenwaren ft. Ihre Unschuld muß auch an den Tag gekommen sein, dasie später unbelästigt blieben.
Von Frankreich aus wurde die Autorität Chasdar Crescas' undBen-Scheschet's in Anspruch genommen, um in einer sehr wichtigenStreitsache in Betreff des Oberrabbinats der französischen Gemeindenihre endgiltige Entscheidung abzugeben. Dort waren nämlich in denjüdischen Verhältnissen Veränderungen vorgegangen, welche zum Theilmit der politischen Lage des Landes im Zusammenhang standen.Manessier de Vesou, der eifrige Annehmer und Beschützer seinerGlaubensgenossen, war gestorben (zwischen 1375—78 ft. Von seinen
ft Vcrgl. Ben-Scheschet Usspp. Uo. 262: . . nirno woiem vor-, nox 2 »ll'pnio I-Iwr wb'on mMn MOV MO >2; aus Deutschland Uo. 193,
194, 479; aus der Lombardei Uc>. 127, 171 ff.
ft Vcrgl. Note 2.
ft Das. ft Vergl. Note 2.
ft Folgt daraus, daß er in der Ordonnance vom 25. Juni 1375 noch alslebend erwähnt wird, Oräovnansss äss rois äs k'ranss sä. 8öacmsss 3?. VI.x. 118, dagegen in der vom 9. August 1378 sein Sohn Salomo als vouamisund rsoovsur äss äuiks aufgeführt wird, das. 11 . 340, verglichen mit derOrdonnance vom 14. Oct. 1380, das. p. 520.
Graetz, Geschichte der Juden. VIII.
3