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Geschichte der Juden.
Isaak b. Jakob de Lates, der in einigen Werken vorhandenesMaterial, auch Litterarhistorisches unselbstständig zusammengetra-gen hat i).
In Deutschland, dessen Nabbinen einst so stolz auf ihre Erb-weisheit waren, hat der schwarze Tod mit seinem Gefolge vonJudenschlächtereien und Ausweisungen die Schaar derselben so sehrgelichtet, daß auch hier eine außerordentliche Geistesarmuth eintrat.Unberufene und Halbwisser mußten aus Mangel an besseren Kräftenzu rabbinischen Funktionen zugelassen werden. Diesem Uebelstandearbeitete ein Rabbiner entgegen, der zu jener Zeit als eine, hoheAutorität in Deutschland galt: Melr b. Baruch Halevi (um1360—90). Rabbiner in Wien, wie sein Vater es war, erließMelr eine Verordnung, daß kein Talmudjünger rabbinische Funk-tionen ausüben dürfe, ohne vorher von einem bewährten Rabbinendazu ermächtigt worden zu sein"). Bis dahin war es nämlichBrauch, daß Jeder, der in sich die Fähigkeit und den Beruf fühlte,die Rabbinatswürde ohne weiteres bekleidete und sich allenfalls, wenner sich in der Nähe seines Lehrers niederließ, die Erlaubniß dazuvon demselben ertheilen ließ. Da es namentlich in Deutschland seitder Zeit des R. Gerschom von Mainz stets bedeutende Talmudkun-
') I. dc Lates historisches Compcndium unter dem Titel m- ist voll-ständig cdirt von Sal. Buber (Jaroslaw 1885 ) mit allscitigcr Gründlichkeit nachArt dieses gelehrten und verdienstvollen Herausgebers. Dieses Compendium isteine Einleitung zu einem talmudisch-rabbinischcn Werke pix- 1122,1, Handschriftin der Bodlciana. Lates war ein Städtchen in Frankreich am Mittelmecre,wonach viele jüdische Schriftsteller benannt waren. Man darf also nichtlesen: l-atas, allenfalls illattss. Buber hat nachgcwicsen, daß de Lates indiesem Compcndium Vieles compilirt hat und nicht sehr ehrlich.
2 ) 1 )r. B- H. Auerbach (2122^ 1-22 p. 6 , Note) hat nachgcwicsen, daß dieVerordnung in Betreff der 1:212-Würde von Me'rr b. Baruch Halevi (mx-, >->^2) ausgegangcn ist, wie es auch aus den Respp. des Isaak b. ScheschetNo. 268—272 hcrvorgcht. Sein Zeitalter ist dadurch angegeben, daß dieseResponscn noch vor der zweiten allgemeinen Vertreibung der Juden ausFrankreich 1894 und lange vor den ersten Judenverfolgungen in Spanien1391 erlassen sind. In einer Notiz über Mcir in Wien findet sich dasDatum 1364 : "2212°1 '1222 Ml ^>22 .22:2.1 1'22 ;'2'2,22 2'2LI1'2V 2'-,'2 21121
i'2p 1:2-2 -Hi -,112 p 2M2. Der Judenmeistcr (Rabbiner) Baruch vonWien, mit dem sich die Herzoge Albrccht und Leopold über die Bürgschaft von20,000 Gulden, Juni 1367 , geeinigt haben (Winer, Regesten S- 225 No. 83 ),scheint dessen Vater gewesen zu sein. In Maharll's und Jsserlcin's lissxp.kommt sein Name öfters vor. Israel Jsserlein bezeugt, daß die Familie ausder Rheingegcnd stammte (?ssaleim No. 68 ): 2-82 >21.2 222121 ;,2ii 12221
.2102 P2»2 122MX11 1'2'tt