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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Geschichte der Juden.

umworben. Sie wußten aber recht gut, daß sie nicht um ihrer selbstwillen gesucht wurden, sondern wegen des Nutzens, den die Obrig-keit und die Bevölkerung von ihnen zogen. Wie sollten sie sich nichtauf Geldgewinn verlegen, da sie nur dadurch ihr kümmerliches Daseinfristen konnten?

Wie in Deutschland, so suchten auch die Herrscher von Frank-reich aus finanziellen Rücksichten den Juden wieder Zutritt in ihrLand zu gestatten. Dort war durch die häufigen Kriege mitden Engländern besonders seit der Gefangennahme des KönigsJohann (September 1356) ein Nothstand eingetrcten, der diesesritterliche Land zu einer Provinz der englischen Krone zu machendrohte. Es fehlte vor allem an Geld. Selbst für die Auslösung desgefangenen Königs mochten die zusammenberufenen Stände keineMittel bewilligen oder knüpften schwere Bedingungen an die Bewilli-gung. Der Bürgerstand machte einen Aufstand und ermuthigte auchdie Bauern, sich von dem Joche des Adels zu befreien. Im ganzenLande herrschte Anarchie. Da erschienen dem jungen Dauphin Karl,welcher während der Gefangenschaft des Königs (13561360) dieRegentschaft führte, die Juden mit ihrer Finanzoperation wie rettendeEngel, den Staat vom Abgrunde zu entreißen. Ein kluger Jude,Manessier (Manecier) de Besou betrieb mit vielem Eifer dieRückkehr der Juden nach Frankreich, wo sie ein halbes Jahrhundertvorher verbannt, wieder zugelassen und wieder verbannt wordenwaren (Bd. Vllz. S. 264. 275). Der Dauphin-Regent hattezwar selbständig einzelnen Juden die Erlaubnis; zur Rückkehr ertheilt,aber wenn das verarmte Frankreich oder der Hof Nutzen davonhaben sollte, so mußte diese Rückkehr in großer Masse geschehen. Erfand daher den Plan, welchen Manessier ihm vorgelegt hatte, durch-weg annehmbar. Er bewilligte ihre Rückkehr auf zwanzig Jahre undräumte ihnen die allergünstigsten Bedingungen ein. Indessen mochtendiese, wie ihr Anwalt Manessier einen für sie so wichtigen Schrittnicht ohne die Genehmigung des gefangenen Königs thun, der nahedaran war, in sein Land zurückzukehren und die Zulassung ohneWeiteres hätte wieder aufheben können. Ihm wurde daher der Planzur Bestätigung vorgelegt H. Auf Betrieb des Manessier deVesou überreichten die Juden dem Könige eine Denkschrift, worin siegeltend machten, wie sie ungerechter Weise früher aus Frankreich ver-wiesen worden waren, und wie sie ihr Geburtsland nicht vergessen

H Oräouuaussa äss Hois äs Francs äs la troisismo rass D III.p. 473481, D. x. 491496 (Herausgeber Löeousss). Vgl. darüber I. Locb, lesexpalsious äss llaiks äs Bravos. Jubelschrift zu Graetz' 70. Geburtstag p. 89f.