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1 (1836)
Entstehung
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nehmende Unwissenheit sich bemerklich gemacht hat.Die Leute bedachten nicht in, Geringsten, zu welchenFolgen die Abschaffung der Körperstrafe führenmüstc. Die Häupter der Armee hatte» vollkommenRecht! Wüide die Körperstrafe als einzelneAbänderung des Mi itärgesezbnchcs abgkschaft,so mnste unabweisbar eine von zwei Dolgen ein-treten, d. h. Verlust der Mannszncht oder Substi-tution der Todesstrafe. Man hört Publikum undParlament ans der Fülle ihrer Uuknnde sagen:Blikt auf die französische und die preussischc Armee;dort sicht mail nichts von Peitschen; warum alsoPeitschenstrafe im britischen Heer?" Die Allwortist für Den, der die Frage näher untersucht hat,leicht. Was zunächst die französische Armee belangt,so trit dort die Todesstrafe an die Stelle der Kör-perstrafe. Für alle Vergehen, wofür wireinen Soldaten peitschen, schiefen ihn dieFranzosen nieder. Ja, sic sezzen den Tod aufeine unendlich größere Zahl von Vergehen, alswir die Körperstrafe: cs gibt nicht über vier Ver-gehen, auf welchen in den meisten unserer Regimen-ter das Peitschen steht, und gewiß in keinem Regi-ment über acht. Die Todesstrafe ruht auf dreizehnVergehen. Bei den Franzosen werden übervierzig Vergehen mit dem Tod bestraft!Ueberdies welch langes Vcrzeichniß militärischerVerbrechen in Frankreich, auf welchen die fnrcht-aren Strafen: »kers, 5,6, io ans; Louler