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nehmende Unwissenheit sich bemerklich gemacht hat.Die Leute bedachten nicht in, Geringsten, zu welchenFolgen die Abschaffung der Körperstrafe führenmüstc. Die Häupter der Armee hatte» vollkommenRecht! — Wüide die Körperstrafe als einzelneAbänderung des Mi itärgesezbnchcs abgkschaft,so mnste unabweisbar eine von zwei Dolgen ein-treten, d. h. Verlust der Mannszncht oder Substi-tution der Todesstrafe. Man hört Publikum undParlament ans der Fülle ihrer Uuknnde sagen:„Blikt auf die französische und die preussischc Armee;dort sicht mail nichts von Peitschen; warum alsoPeitschenstrafe im britischen Heer?" Die Allwortist für Den, der die Frage näher untersucht hat,leicht. Was zunächst die französische Armee belangt,so trit dort die Todesstrafe an die Stelle der Kör-perstrafe. Für alle Vergehen, wofür wireinen Soldaten peitschen, schiefen ihn dieFranzosen nieder. Ja, sic sezzen den Tod aufeine unendlich größere Zahl von Vergehen, alswir die Körperstrafe: cs gibt nicht über vier Ver-gehen, auf welchen in den meisten unserer Regimen-ter das Peitschen steht, und gewiß in keinem Regi-ment über acht. Die Todesstrafe ruht auf dreizehnVergehen. Bei den Franzosen werden übervierzig Vergehen mit dem Tod bestraft!Ueberdies welch langes Vcrzeichniß militärischerVerbrechen in Frankreich, auf welchen die fnrcht-aren Strafen: »kers, 5,6, io ans; Louler —