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1 (1836)
Entstehung
Seite
29
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macht. Seine Zustimmung ist lediglich die Ratist-^ kation ihres Vorsazzes. Die Häuptlinge dagegenverstekken, indem sie immer nur von seiner Machtsprechen, ihre eigene, und während die EifersuchtdeS Volks auf die scheinbare Gewalt hingelenktwird, sehen sie sich im Stand die Grundlage derwirklichen ruhig zu festigen und auszudehnen.Bon ähnlicher Natur erschien das Verhältniß zwi-schen dem englischen König und der englischen Ari-stokratie; die oft gehässtge Politik der lezteru wurdelistig dem Ersteru umgehängt, und die Heiligkeitdes Königs war nur zu oft der Ableiter der VolkS-blizze von den verantwortlichern Pairs.

Das ideelle Ganze der konstituirenden Gewalt be-stand von jeher aus drei Theilen, dem König, der Ari-stokratie und den Gemeinen; die Aristokratie aber hat(bis zum Durchgang der Reformbill) durch verfaulteFlekken in dem einen Haus und durch erbliche Sizzein dem andern über sämtliche drei Theile ausschlies-lich geschaltet. Sie stieß das Volk ans dem Unter-haus mittelst der Majorität seiner eignen Abgeord-neten und den König nöthigte sie zu den ihr belie-bigen Maßregeln durch die Maxime, daß eiuerdurch beide Häuser gegangenen Bill seine Zustim-mung nicht ohne Gefahr vorenthalten werden könne.Ko war denn in Staatsangelegenheiten die Landes-^ Legierung rein die Regierung einer Aristokratie.Untersuchen wir jezt den Einfluß, welchen dieselbeBulwer's Romaue. I,Vt. 5