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ständigkeit und Fleis, ermuntern, verbreiten, beloh.neu die Bettelei. Diesen Uebeln muß man nochdieienigen beifügen, welche die Gesezze über dasHeimatrecht nach sich ziehen. ') Findet sich in einerGemeine keine Arbeit, so wird der Arbeiter nichtnach einer andern Gemeinde gewiesen, sonder» alsBettler an den Bode» gefesselt. Auch dürfen wirdas anssekkende, nnselige Beispiel nicht vergessen,das die wandernden ireländische» Landstreicher geben.Diese hibcrnischen Abenteurer, würdige Nachfolgerder wilden Ansiedler aus den alten Zeiten, werdendurch die belobte Dampfgelegenheit myriadenweisein ein Land übergesezt, wo „dem Armen zu helfenunser Stolz ist." Mit weit stärkerer Befähigung'Alles in Besiz zu nehmen, als diese Fertigkeit demenglischen Arbeiter zukomt, den die Gesezze überdas Heimatrecht an seine Gemeinde binde», verbreitensie sich über das ganze Land und geben am Ort ihrerendlichen Niederlassung ein furchtbares Beispiel derliederlichen, wüsten und unverbesserlichen Gewohn-heiten der Bettelei. Sie erinnern uns an die Ge-schichte eines davvngelanfenen Paares, das sich in
*) Man sehe eine trefliche Darstellung dieser absurde»Gesezze in einem geistreichen Schreiben über dieArmengesezze von Herrn Richards»» aus Norfolkan Lord Brougham. In einer von dem Vers,angeführten Gemeinde beliefen sich die Proceß-kosten über das Heimatrecht Eines Bettlers «nf71 Pfund, 2 Schilling, 4 Pence (853 fl. 24 kr.)