Druckschrift 
2 (1836)
Entstehung
Seite
87
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(klamen vislis) der einen Lictor vor sich her gehenhatte und durch seine Wurde zum Sitz im Senatberechtigt war, blieb später nicht mehr das aus-schließliche Znkommen der Patrizier, sondern warddurch Volkswahl vergeben. Die weniger volkstüm-lichen und in mindere» Ansehen stehenden Gottheitenwurden in der Regel von plebejischen Priestern be-dient, und Mancher trat in diesen Stand, wie jetztdie Christen mitunter in die Mönchsorden, nichtsowohl ans Antrieb der Frömmigkeit, als aus be-rechnender Armnth.

So warKalenus, der Priester der Isis, von der nie«wie der Jupitcrpriester (b'lamen Oialis,) der Mars-priester (dg. hlsrusli'«,) der Rvmuluspriester (kl.(^uirinalis,) ferner die8«Iii, (ein Kollegium der Mars-priester, zn unterscheiden von dem klamenlllartialis,)Oalli, (Priester der Chbelc,) die vestalischen Jung-frauen, u. s. w. Diese sämmtliche» Priester besondererGottheiten standen unter dem Kollegium der kontiü-aes. Uebrigens waren auch die zum Dienst aller Gott-heiten bestimmten Kollegien schon längst den Plebejernoffen, und namentlich wurde die Stelle des höchstenPricsteramtes, des pontilex maximus, (Vorsteher desKollegiums der kontilice» und oberster Richter inallen Rcligionssachenl durch die Wahl des Volkes be-seht, welches diese Würde z. B. bekanntlich dem jun-gen Julius Cäsar übertrug. Erst unter der Kaiserzeitmachte eben letzteres Priesteramt von der allgemeinenZugänglichkeit wieder eine Ausnahme, indem es vonAugustus an stets als Attribut der kaiserlichen Würdebetrachtet ward, und in dieser Eigenschaft selbst nochaus die ersten christlichen Kaiser überging.

Der Uebersetz er.