Druckschrift 
2 (1838) Immanuel Kant's Kritik der reinen Vernunft
Entstehung
Seite
658
Einzelbild herunterladen
 

658

4k >1 ch träge.

Erscheinungen in der Absicht dnrchzuspähen, um an ihnen irgend eineRegel aufzusinden. Regeln, sofern sie objectiv sind, (mithin derErkcnntniß des Gegenstandes nothwendig anhängen,) heißen Gesetze.Ob wir gleich durch Erfahrung viel Gesetze lernen, so sind diesedoch nur besondere Bestimmungen noch höherer Gesetze, unter denendie höchsten, (unter welchen andere alle stehen,) a priori aus demVerstände selbst Herkommen und nicht von der Erfahrung entlehntsind, sondern vielmehr den Erscheinungen ihre Gesetzmäßigkeit ver-schaffen und eben dadurch Erfahrung möglich machen muffen. Esist also der Verstand nicht blos ein Vermögen, durch Vergleichungder Erscheinungen sich Regeln zu machen; er ist selbst die Gesetz-gebung für die Natur, d. i. ohne Verstand würde cs überall nichtNatur d. i. synthetische Einheit des Mannigfaltigen der Erscheinungennach Regeln geben; denn Erscheinungen können, als solche, nichtaußer uns Statt finden, sondern existiren nur in unserer Sinnlichkeit.Diese aber, als Gegenstand der Erkcnntniß in einer Erfahrung,mit Allem, was sic enthalten mag, ist nur in der Einheit der Ap-perception möglich. Die Einheit der Apperception aber ist der trans-sccndcntale Grund der nothwcndigcn Gesetzmäßigkeit aller Erschei-nungen in einer Erfahrung. Eben dieselbe Einheit der Apperceptionin Ansehung eines Mannigfaltigen von Vorstellungen, (es nämlichaus einer einzigen zu bestimmen,) ist die Regel und das Vermögendieser Regeln der Verstand. Alle Erscheinungen liegen also alsmögliche Erfahrungen eben so a priori im Verstände und erhaltenihre formale Möglichkeit von ihm, wie sie als blose Anschauungenin der Sinnlichkeit liegen und durch dieselbe der Form nach, alleinmöglich sind.

So übertrieben, so widcrsinnisch es also auch lautet, zu sagen:der Verstand ist selbst der Quell der Gesetze der Natur und mithinder formalen Einheit der Natur, so richtig und dem Gegenstände,nämlich der Erfahrung angemessen ist gleichwohl eine solche Behaup-tung. Zwar können empirische Gesetze, als solche, ihren Ursprungkeineswegcs vom reinen Verstände herleitcn, so wenig als die uner-meßliche Mannigfaltigkeit der Erscheinungen aus der reinen Form