613 Mtthodcnlehre. 1! Hauptst. Hl- Abschn.
Ueberredung ist ein bloftr Schein, weil der Grund des Urtheils,welcher lediglich im Subjecte liegt, für objectiv gehalten wird. Daherhat ein solches Urthcil auch nur Privatgültigkeit, und das Fürwahr-halten läßt sich nicht mitthellen. Wahrheit aber beruht auf derUcbereinstimmung mit dem Objecte, in Ansehung dessen folglich dieUrtheile eines jeden Verstandes einstimmig sein müssen; (eonseiitientii»uni lertio vonsentinnt intvr ss.) Der Probirstein des Fürwahr-haltens, ob es Ueberzeugung oder blose Ueberredung sei, ist alsoäußerlich die Möglichkeit, dasselbe mitzutheilen und das Fürwahrhaltenfür jedes Menschen Vernunft gültig zu befinden; denn alsdcnn istwenigstens eine Vermuthung, der Grund der Einstimmung aller Ur-theile, ungeachtet der Verschiedenheit der Subjecte unter einander,werde auf dem gemeinschaftlichen Grunde, nämlich dem Objecteberuhen, mit welchem sie daher alle zusammenstimmen und dadurchdie Wahrheit des Urtheils beweisen werden.
Ueberredung demnach kann von der Ueberzeugung subjectiv zwarnicht unterschieden werden, wenn das Subjcct das Fürwahrhaltenblos als Erscheinung seines eigenen Gemüths vor Augen hat; derVersuch aber, den man mit den Gründen desselben, die für unsgültig sind, an Anderer Verstand macht, ob sie auf fremde Vernunfteben dieselbe Wirkung thun, als auf die unsrige, ist doch ein, obzwarnur subjektives Mittel, zwar nicht Ueberzeugung zu bewirken, aberdoch die blose Privatgültigkeit des Urtheils, d. i> etwas in ihm, wasblose Ueberredung ist, zu entdecken.
Kann man überdem die subjektiven Ursachen des Urtheils,welche wir für objective Gründe desselben nehmen, entwickelnund mithin das trügliche Fürwahrhalten als eine Begebenheit inunserem Gemüthe erklären, ohne dazu die Beschaffenheit des Objectsnöthig zu haben, so entblösen wir den Schein und werden dadurchnicht mehr hintergangen, obgleich immer noch in gewissem Grade ver-sucht, wenn die subjektive Ursache des Scheins unserer Natur anhängt.
Ich kann nichts behaupten d. i. als ein für Jedermannnothwendig gültiges Urtheil aussprechen, als was Ueberzeugungwirkt. Ueberredung kann ich für mich behalten, wenn ich mich