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2 (1838) Immanuel Kant's Kritik der reinen Vernunft
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611
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Vom Meinen, Wissen und Glauben. 6 II

wiederum als zufällig und vom bloscn Willen abgeleitet anschcn,insonderheit von einem solchen Willen, von dem wir gar keinenBegriff haben würden, wenn wir ihn nicht jenen Gesetzen gemäßgebildet hätten. Wir werden, so weit praktische Vernunft uns zuführen das Recht hat, Handlungen nicht darum für verbindlich halten,weil sie Gebote Gottes sind, sondern sie darum als göttliche Geboteansehen, weil wir dazu innerlich verbindlich sind. Wir werden dieFreiheit unter der zweckmäßigen Einheit nach Principicn der Vernunftstudiren, und nur so fern glauben, dem göttlichen Willen gemäß zusein, als wir das Sittengesetz, welches uns die Vernunft aus derNatur der Handlungen selbst lehrt, heilig halten, ihm dadurch alleinzu dienen glauben, daß wir das Weltbeste an uns und an Anderenbefördern. Die Moraltheologie ist also nur von immanentem Ge-brauche, nämlich unsere Bestimmung hier in der Welt zu erfüllen,indem wir in das System aller Zwecke passen, und nicht schwär-merisch oder wohl gar frevelhaft den Leitfaden einer moralisch gesetz-gebenden Vernunft im guten Lebenswandel zu verlassen, um ihnunmittelbar an die Idee des höchsten Wesens zu knüpfen, welcheseinen transscendenten Gebrauch geben würde, der aber eben so, wieder der bloscn Speculation, die letzten Zwecke der Vernunft verkehrenund vereiteln muß.

Des Kanons der reinen Vernunft

dritter Abschnitt.

Vom Meinen, Wissen und Glauben.

Das Fürwahrhalten ist eine Begebenheit in unserem Verstände,die auf objektiven Gründen beruhen mag, aber auch subjective Ur-sachen im Gemüthe dessen, der da urtheilt, erfordert. Wenn es fürJedermann gültig ist, so fern es nur Vernunft hat, so ist derGrund desselben objectiv hinreichend, und das Fürwahrhalten heißtalsdenn Ueberzeugung. Hat es nur in der besonderen Beschaffen-heit des Subjccts seinen Grund, so wird cs Uebcrredung genannt.

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