6VÜ Methodcnlehre. H. Hauptst. I- Abschn.
gesctzen, die nur von dem handeln, was geschieht, unterscheiden;weshalb sie auch praktische Gesetze genannt werden.
Ob aber die Vernunft selbst in diesen Handlungen, dadurchsie Gesetze vorschreibt, nicht wiederum durch anderweitige Einflüssebestimmt sei, und das, was in Absicht auf sinnliche Antriebe Freiheitheißt, in Ansehung höherer und entfernterer wirkenden Ursachen nichtwiederum Natur sein möge, das geht uns im Praktischen, da wirnur die Vernunft um die Vorschrift des Verhaltens zunächst be-fragen, nichts an, sondern ist eine blos speculative Frage, die wir,so lange als unsere Absicht aufs Thun oder Lassen gerichtet ist,bei Seite setzen können. Wir erkennen also die praktische Freiheitdurch 'Erfahrung als eine von den Naturursachen, nämlich eineCausalitat der Vernunft in Bestimmung des Willens, indessen daßdie transsccndentale Freiheit eine Unabhängigkeit dieser Vernunftselbst (in Ansehung ihrer Causalität, eine Reihe von Erscheinungenanzufangcn,) von allen bestimmenden Ursachen der Sinncnwelt fordertund sofern dem Naturgesetze, mithin aller möglichen Erfahrung zu-wider zu sein scheint und also ein Problem bleibt. Allein für dieVernunft im praktischen Gebrauche gehört dieses Problem nicht;asto haben wir es in einem Kanon der reinen Vernunft nur mitzwei Fragen zu thun, die das praktische Interesse der reinen Ver-nunft angehen, und in Ansehung deren ein Kanon ihres Gebrauchsmöglich sein muß, nämlich: ist ein Gott? ist ein künftiges Leben?Die Frage wegen der transscendentalen Freiheit betrifft blos dasspeculative Wissen, welche wir als ganz gleichgültig bei Seite setzenkönnen, wenn es um das Praktische zu thun ist, und worüber inder Antinomie der reinen Vernunft schon hinreichende Erörterungzu finden ist.