Die Tisciplin der reinen Verminst im polem. Gebrauche. 565
thun läßt, bedienen müssen, sie dem Gegner jederzeit Blöscn gebenund sich gegenseitig die Blöse ihres Gegners zu Nutze machen können.
Man kann die Kritik der reinen Vernunft als den wahren Ge-richtshof für alle Streitigkeiten derselben anschen; denn sie ist in dieletzteren, als welche auf Objecte unmittelbar gehen, nicht mit ver-wickelt, sondern ist dazu gesetzt, die Rechtsame der Vernunft über-haupt nach den Grundsätzen ihrer ersten Institution zu bestimmenund zu beurtheilcn.
Ohne dieselbe ist die Vernunft gleichsam im Stande der Natur,und kann ihre Behauptungen und Ansprüche nicht anders geltendmachen oder sichern, als durch Krieg. Die Kritik dagegen, welchealle Entscheidungen aus den Grundregeln ihrer eigenen Einsetzunghcrnimmt, deren Ansehen keiner bezweifeln kann, verschafft uns dieRuhe eines gesetzlichen Zustandes, in welchem wir unsere Streitigkeitnicht anders führen sollen, als durch Proccß. Was die Händelin dem ersten Zustande endigt, ist ein Sieg, dessen sich beide Theilerühmen, auf den mchrentheils ein nur unsicherer Friede folgt, dendie Obrigkeit stiftet, welche sich ins Mittel legt; im zweiten aber dieSentenz, die, weil sie hier die Quelle der Streitigkeiten selbst trifft,einen ewigen Frieden gewähren muß. Auch nöthigcn die endlosenStreitigkeiten einer blos dogmatischen Vernunft, endlich in irgendeiner Kritik dieser Vernunft selbst und in einer Gesetzgebung, die sichauf sie gründet, Ruhe zu-suchen; so wie Hobbes behauptet: derStand der Natur sei ein Stand des Unrechts und der Gcwalt-thätigkcit, und man müsse ihn nothwcndig verlassen, um sich demgesetzlichen Zwange zu unterwerfen, der allein unsere Freiheit dahineinschränkt, daß sie mit jedes Anderen Freiheit und eben dadurchmit dem gemeinen Besten zusammen bestehen könne.
Zu dieser Freiheit gehört denn auch die, seine Gedanken, seineZweifel, die man sich nicht selbst auflösen kann, öffentlich zurBcurtheilung auszustellen, ohne darüber für einen unruhigen undgefährlichen Bürger verschrieen zu werden. Dies liegt schon in demursprünglichen Rechte der menschlichen Vernunft, welche keinen anderenRichter erkennt, als selbst wiederum di- allgemeine Menschenvernunft,