Druckschrift 
2 (1838) Immanuel Kant's Kritik der reinen Vernunft
Entstehung
Seite
563
Einzelbild herunterladen
 

Die Disciplin der reinen Vernunft im polcm. Gebrauche. öl»tt

hehlen, als auch einen ihnen vortheilhasten Schein anzunehmcn, sichnicht blos civilisirt, sondern nach und nach, in gewisser Maaße,moralisirr, weil keiner durch die Schminke der Anständigkeit, Ehr-barkeit und Siltsamkeit durchdringen konnte, also an vermeintlichächten Beispielen des Guten, die er um sich sähe, eine Schule derBesserung für sich selbst fand. Allein diese Anlage, sich besser zustellen, als man ist, und Gesinnungen zu äußern, die man nichthat, dient nur gleichsam provisorisch dazu, um den Menschen ausder Rohigkeit zu bringen und ihn zuerst wenigstens die Manier desGuten, das er kennt, annchmen zu lassen; denn nachher, wenn dieächten Grundsätze einmal entwickelt und in die Denkungsart über-gegangcn sind, so muß jene Falschheit nach und nach kräftig bekämpftwerden, weil sie sonst das Herz verdirbt und gute Gesinnungen unterdem Wucherkrautc des schönen Scheins nicht aufkommm läßt.

Es lhut mir Leid, eben dieselbe Unlauterkeit, Verstellung undHeuchelei sogar in den Aeußerungcn der spcculativcn Denkungsartwahrzunehmcn, worin doch Menschen, das Gcständniß ihrer Gedankenbilligcrmaßen offen und unverhohlen zu entdecken, weit weniger Hin-dernisse und gar keinen Vortheil haben. Denn was kann den Ein-sichten nachtheiliger sein, als sogar blose Gedanken verfälscht einandermitzutheilcn, Zweifel, die wir wider unsere eigenen Behauptungenfühlen, zu verhehlen, oder Beweisgründen, die uns selbst nichtgenugthun, einen Anstrich von Evidenz zu geben? So lange indessenblos die Privateitelkeit diese geheimen Ränke anstiftet, (welches inspeculativen Urtheilen, die kein besonderes Interesse haben und nichtleicht einer apodiktischen Gewißheit fähig sind, gemeiniglich der Fallist,) so widersteht denn doch die Eitelkeit Anderer mit öffentlicherGenehmigung, und die Sachen kommen zuletzt dahin, wo dielauterste Gesinnung und Aufrichtigkeit, obgleich weit früher sic hin-gebracht haben würde. Wo aber das gemeine Wcftn dafür hält,daß spitzfindige Vernünftler mit nichts Minderem umgehen, als dieGrundveste der öffentlichen Wohlfahrt wankend zu machen, da scheintes nicht allein der Klugheit gemäß, sondern auch erlaubt und wohlgar rühmlich der guten Sache eher durch'Scheingründe zu Hülfe

30 *