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2 (1838) Immanuel Kant's Kritik der reinen Vernunft
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525
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7. Abschn. Kritik aller speculativen Theologie. Anhang. 525

dahin wirkt, sie aufzuheben, und die Vernunft sich noch dazu selbstum ihren Zweck bringt, nämlich das Dasein einer solchen intelli-genten obersten Ursache, nach diesem, aus der Natur zu beweisen.Denn wenn man nicht die höchste Zweckmäßigkeit in der Natur npriori d. i. als zum Wesen derselben gehörig voraussctzen kann,wie will man denn angewiesen sein, sie zu suchen und auf derStufenleiter derselben sich der höchsten Vollkommenheit eines Urhe-bers, als einer schlechterdings nothwendigen, mithin » priori erkenn-baren Vollkommenheit zu nähern? Das regulative Princip ver-langt, die systematische Einheit als Natureinheit, welche nichtblos empirisch erkannt, sondern -r priori, obzwar noch unbestimmtvorausgesetzt wird, schlechterdings, mithin als aus dem Wesen derDinge folgend vorauszusetzen. Lege ich aber zuvor ein höchstes ord-nendes Wesen zum Grunde, so wird die Natureinhcit in der Thataufgehoben. Denn sie ist der Natur der Dinge ganz fremd undzufällig und kann auch nicht aus allgemeinen Gesetzen derselbenerkannt werden. Daher entspringt ein fehlerhafter Zirkel im Be-weisen, da man das voraussetzt, was eigentlich hat bewiesen wer-den sollen.

Das regulative Princip der systematischen Einheit der Naturfür ein constitutives nehmen und, was nur in der Idee zum Grundedes einhelligen Gebrauchs der Vernunft gelegt wird, als Ursachehypostatisch voraussctzen, heißt nur die Vernunft verwirren. DieNaturforschung geht ihren Ganz ganz allein an der Kette der Na-turursachen nach allgemeinen Gesetzen derselben, zwar nach der Ideeeines Urhebers, aber nicht um die Zweckmäßigkeit, der sie aller-wärts nachgeht, von demselben abzulciten, sondern sein Dasein ausdieser Zweckmäßigkeit, die in dem Wesen der Naturdinge gesuchtwird, wo möglich auch in dem Wesen aller Dinge überhaupt, mit-hin als schlechthin nothwendig zu erkennen. Das Letztere mag nungelingen oder nicht, so bleibt die Idee immer richtig, und eben so-wohl auch deren Gebrauch, wenn er aus die Bedingungen einesblos regulativen Princips restringirt worden.