51)2 Elementarlehre. tt. Th. U Abth. II. Buck. 3. Haupist.
und wahre Horizont ist, der aus dem Standpuncte des höchst«,Begriffs bestimmt wird und alle Mannigfaltigkeit, als Gattungen,Arten und Unterarten unter sich befaßt.
Zu diesem höchsten Standpuncte führt mich das Gesetz derHomogencität, zu allen niedrigen und deren größter Varietät dasGesetz der Specisication. Da aber auf solche Weise in dem ganzenUmfange aller möglichen Begriffe nichts Leeres ist, und außer dem-selben nichts angetroffcn werden kann, so entspringt aus der Vor-aussetzung jenes allgemeinen Gesichtskreises und der durchgängigenEinteilung desselben der Grundsatz: »on ilatui- vaomim kormsrum,d. i. cs gibt nicht verschiedene ursprüngliche und erste Gattungen,die gleichsam isolirt und von einander (durch einen leeren Zwischen-raum) getrennt wären, sondern alle mannigfaltige Gattungen sindnur Abteilungen einer einzigen obersten und allgemeinen Gattung;und aus diesem Grundsätze dessen unmittelbare Folge: ästur voiiti-nurim kormarum, d. i. alle Verschiedenheiten der Arten grenzenan einander und erlauben keinen Uebergang zu einander durch einenSprung, sondern nur durch alle kleinere Grade des Unterschiedes,dadurch man von einer zu der anderen gelangen kann; mit einemWorte, es gibt keine Arten oder Unterarten, die einander (im Be-griffe der Vernunft) die nächsten wären, sondern es sind noch immerZwischenarten möglich, deren Unterschied von der ersten und zwei-ten kleiner ist, als dieser ihr Unterschied von einander.
Das erste Gesetz also verhütet die Ausschweifung in die Man-nigfaltigkeit verschiedener ursprünglichen Gattungen und empfiehltdie Gleichartigkeit; das zweite schränkt dagegen diese Neigung zurEinhelligkeit wiederum ein und gebietet Unterscheidung der Unter-arten, bevor man sich mit seinem allgemeinen Begriffe zu den In-dividuen wende. Das dritte vereinigt jene beide, indem sie bei derhöchsten Mannigfaltigkeit dennoch die Gleichartigkeit durch den stu-fenartigcn Uebergang von einer Species zur anderen vorschreibt,welches eine Art von Verwandtschaft der verschiedenen Zweigeanzeigt, in so fern sie insgesammt aus einem Stamme ent-sprossen sind.