328 Elemcntarlehre. ll. Th. H. Abth. II. Buch. 1. Hauest.
Vorstellungsartcn nicht die Kategorien der Substanz oder der Ursachedenn diese sind jene Functionen des Denkens (Urtheilens) schonunsere sinnliche Anschauung angewandt, welche freilich nfM,^werden würden, wenn ich mich erkennen wollte. Nun will ich n,^meiner nur als denkend bewußt werden; wie mein eigenes CH iin der Anschauung 'gegeben sei, das setze ich bei Seite, uch lzkönnte es mir, der ich denke, blos Erscheinung sein; im Bemstsein meiner Selbst beim blosen Denken bin ich das Wesen selbst,von dem mir aber freilich dadurch noch nichts zum Denken gegebenijss
Der Satz aber: Ich denke, so fern er so viel sagt, als: ichex istire denkend, ist nicht blose logische Function, sondern bestimdas Subject, (welches denn zugleich Object ist,) in Ansehung berExistenz, und kann ohne den inneren Sinn nicht Statt Mn,dessen Anschauung jederzeit das Object nicht als Ding an sich selbstsondern blos als Erscheinung an die Hand gibt. In ihm ist alsoschon nicht mehr blose Spontaneität des Denkens, sondern auchNeceptivität der Anschauung d. i. das Denken meiner selbst aufdie empirische Anschauung eben desselben Subjects angewandt. Indieser letzteren müßte denn nun das denkende Selbst die Bedingungendes Gebrauchs seiner logischen Functionen zu Kategorien der Sub-stanz, der Ursache rc. suchen, um sich als Object an sich selbst nichtblos durch das Ich zu bezeichnen, sondern auch die Art seines Da-seins zu bestimmen d. i. sich als Noumenon zu erkennen; welchesaber unmöglich ist, indem die innere empirische Anschauung sinnlichist und nichts als Data der Erscheinung an die Hand gibt, diedem Objecte des reinen Bewußtseins zur Kenntniß seiner abge-sonderten Existenz nichts liefern, sondern blos der Erfahrung zmWehufe dienen kann.
Gesetzt aber, es fände sich in der Folge, nicht in der Erfah-rung, sondern in gewissen (nicht blos logischen Regeln, sonder»)a priori feststehenden, unsere Existenz betreffenden Gesetzen des reine»Vernunftgebrauchs Veranlassung, uns völlig a priori in Ansehungunseres eigenen Daseins als gesetzgebend und diese Existenz auchselbst bestimmend vorauszusetzen, so würde sich dadurch eine Spen-