9V Elementarlehre. II. Th. Transsc. Logik.
mag. Die Logik des besonderen Verstandesgebrauchs enthalt dirRegeln, über eine gewisse Art von Gegenständen richtig zu denke«Jene kann man die Elementarlogik nennen, diese aber das Organedieser oder jener Wissenschaft. Die letztere wird mehrentheils j«den Schulen als Propädeutik der Wissenschaften vorangcschickt, obsie zwar, nach dem Gange der menschlichen Vernunft, das spätchist, wozu sie allererst gelangt, wenn die Wissenschaft schon lang!fertig ist und nur die letzte Hand zu ihrer Berichtigung und Voll-kommenheit bedarf. Denn man muß die Gegenstände schon inziemlich hohem Grade kennen, wenn man die Regel angeben willwie sich eine Wissenschaft von ihnen zu Stande bringen lasse.
Die allgemeine Logik ist nun entweder die reine oder die an-gewandte Logik. In der ersteren abstrahiren wir von allen empi-rischen Bedingungen, unter denen unser Verstand ausgeübt wirdz. B. vom Einfluß der Sinne, vom Spiele der Einbildung, denGesetzen des Gedächtnisses, der Macht der Gewohnheit, der Nei-gung rc., mithin auch den Quellen der Vorurthcile, ja gar überhauptvon allen Ursachen, daraus uns gewisse Erkenntnisse entspringenoder untergeschoben werden mögen, weil sie blos den Verstandunter gewissen Umständen seiner Anwendung betreffen und, umdiese zu kennen, Erfahrung erfordert wird. Eine allgemeine,aber reine Logik hat cs also mit lauter Principien a priori zuthun und ist ein Kanon des Verstandes und der Vernunft,aber nur in Ansehung des Formalen ihres Gebrauchs, der Inhaltmag sein, welcher er wolle (empirisch oder transscendental). Eineallgemeine Logik heißt aber alsdenn angewandt, wenn sie aufdie Regeln des Gebrauchs des Verstandes unter den subjectimempirischen Bedingungen, die uns die Psychologie lehrt, gerichtet ist.Sie hat also empirische Principien, ob sie zwar in so fern allgemeinist, daß sie auf den Verstandesgebrauch ohne Unterschied der Gegen-stände geht. Um deswillen ist sie auch weder ein Kanon des Ver-standes überhaupt noch ein Organon besonderer Wissenschaften,sondern lediglich ein Katharktikon des gemeinen Verstandes.
In der allgemeinen Logik muß also der Theil, der die reine