Druckschrift 
10 (1897) Geschichte der Juden von der dauernden Ansiedelung der Marranen in Holland (1618) bis zum Beginne der Mendelssohn'schen Zeit (1750)
Entstehung
Seite
406
Einzelbild herunterladen
 

406

Geschichte der Juden.

ä'ilmstsiäsrn suxgnsls 11 rsxrsssnts «^us, si Ion svsit sxLoinwn.i.ni(iuvLxinoss, os n'stsit, xss xour rsisons oorninnnss, rnsis xour äss dlss-xüsiniss sxsorsläss oontrs üloz-ss st oontrs Visu.. Ii sxsAvrs 1s erlrusxsr toutss Iss rsisons gu'uns ssircks däins swA^örs s uns ärns äövots. . st äsrnsnäs pour oonolusion gns 1'soouss Art dunni ä'^rnstsräsrn. .^ussi Iss äuZss äs estts vills . . rsnvo^srsnt (Iss xlsintss) s-nx rninistrssrslormss . . Iss rnsAistrsts oonäs.rnnsrsnt I'soouss ü un sxil äs ^uslc^ussrnols. Boullainvilliers knüpft daran das Factum von Spinoza's Weichen ausAmsterdam. Wie dieser die Sache darstellt, klingt sie unglaublich. Die refor-mirten Geistlichen waren sicherlich nicht weniger empfindlich gegen solche Blas-phemien als Morteira. Aber im Zusammenhangs mit Bayle's Nachricht vonSpinoza's Apologie erhält diese Erzählung eine historische Basis. Warumsollen Vorstand und Rabbinat ihn nicht eben so beim Magistrat angeklagthaben, wie sie gegen da Costa gethan hatten? Spinoza hat aber sein Verfahrendurch eine Apologie ruhig beleuchtet. Diese Apologie hat den Lis.ots.tustlisoloAioo- xolitious veranlaßt. Sagt er doch im Vorworte, daß der Haupt-zweck seines Buches eben der sei, nachzuweissn, daß Denkfreiheit mit dem Wähledes Staates verträglich sei: ^.tc^us Uoo xrs.SOixuu.ru sst, guoä iu Iroo trso-tstu äsruoustrsrs ooustitui. Spinoza's Apologie, um sich gegen die Anklagevon Seiten des Maamad, d. h. des Vorstandes und Rabbinats, beim Magistratzu rechtfertigen, ist zu einem Buche angewachsen.

5) Wenig bekannt dürfte es sein, daß nicht lange nach Spinoza's Bannder Magistrat von Amsterdam dem Vorstand und den Rabbinern untersagt hat,den Bann gegen heimische oder fremde Juden auszusprechen und zwar, damites keinem Juden verwehrt sei, sich in Amsterdam aufzuhalten. Jakob Sasportastheilt dieses Faktum mit (R.ssx. iklo. 76): c>«v« 2 i .irwn> «iin 2112 . . iiiv>i «wm

21V1V2 L>) 12 Ow'8 ll'lllil 11i:8 s8v> 1)'8p 11» 1)l8'1P «1'1« P2 «8>v «111.1v 112>"2-

121 V« 1211 « 1,2 « 2 . Dieses Lssx. ist datiert 1683, folglich fällt das Verbot,zu bannen, zwischen 1656 und 1683.

III. Orobio de Castro.

Unter der großen Menge gebildeter und produktiver Juden in Spinoza'sZeitalter zeichnet sich Orobio de Castro aus durch seine Besonnenheit, seinnormales Wesen, seine, wenn auch nicht auf philosophischen Principien, so dochauf einer klaren Erkenntniß beruhende Frömmigkeit, oder sagen wir lieber An-hänglichkeit an das Judenthum. Noch ist keine Monographie über sein Lebenund seine literarische Thätigkeit geschrieben, obwohl er sie weit eher verdiente,als so viele Andere, die weiter nichts als viel Papier und Tinte verbrauchthaben. Franko Mendes hat nur die allgemeinen Umrisse seiner Biographiegegeben (qonv), Jahrg. 1788, x. 219) aus Secundärquellen. Die Hauptquelledafür ist nur das, was Orobio seinem Freunde und Antagonisten Philippv. Limborch mitgetheilt hat, der das Wenige in seiner Vistoris inguisibiovis(x. 323) und in Vs Olsre, VidlioiVögus urävsrsslls sb Vistoriiqu.s V. VII.(x. 289) wiedergegeben hat. Feste Data sind aber aus seinem Leben gar nichtbekannt, nur daß er drei Jahre im Jnquisitionskerker zu Sevilla zugebracht,70 Tage an den Wunden gelitten hat, welche ihm die Tortur geschlagen, undzwei Jahre das Büßergewand hat tragen müssen, bis er aus Spanien exilirtwurde. Man ist daher für sein Geburtsjahr, die Zeit seiner Verbannung ausSpanien, seiner Einwanderung nach Toulouse und endlich seiner Bekehrung