Note 1.
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Ungenau daher bei Kuno Fischer (B. Spinoza's Leben und Charakter S. 28):der 6. Aug. Der 6. Ab — 27. Juli fiel auf einen Donnerstag, einen Tag,an dem aus dem Pentateuchs vorgelesen wird; daher heißt es «Hunds ässsuntos Lsplrurirn ssbss. — Durch diese Urkunde läßt sich auch berichtigen,wer den Bannfluch über Spinoza verhängt hat. Eigentlich figuriren hier nurdie Vorsteher: os Lsnlrorss äo LkuÜurnuä; aber diese geben an, daßdie Herren Chachamim die Sache untersucht haben und mit ihrer Zustimmung:vorn ssn pursssr, wird der Bann üoer ihn ausgesprochen. Die Chachamimjener Zeit waren sowohl Saul Morteira, als auch Isaak Aboab. Weran Stelle des Manassc B. Israel damals fungirte, da dieser zur Zeit in Londonweilte, ist nicht bekannt. Die beiden früher Genannten Haben also Spinozaverurtheilt. Ungenau ist Colerus' Angabe (S. 20 s.), daß I. Aboab es alleingewesen sei: Oss äniks ä'^rnstsräurn, «gut ond bräs disn sonnn 8pinoe:u . . .ujontunb Ms o'sboid 1s visnx Oliuoliuin Hundlr . . . Mi uvoid xrononoöpndliMSinsnb In ssntsnss ä'sxsoininnnioudion '). Aber eben so unrichtigist die Angabe Boullainvilliers, daß es Morteira allein gewesen sei: ä'untrssprstsnäsnb M'sIIs trab xrononess pur Ilortsiru -insrns. Widersinnig istnoch der Zusatz, daß Morteira den Bann mit großer Leidenschaftlichkeit aus-gesprochen habe. Wahrscheinlich ging die Belastung Morteira's von AboabsSöhnen aus, welche sich später geschämt haben mögen, als Spinoza's Nameneinen weiten Klang hatte, daß ihr Vater bei dessen Bann betheiligt gewesenwar. Das geht aus Colerus' Relation hervor: ä'ui sollisits inndilsrnsnbIss tiis äs visnx Nudln (^.doud) äs rns oonnnnniMsr ostts ssntsnss,ils s'sn sont sxonss? snr os M'ils ns 1's.volsnt xus tronvss xurrni Isspaxisrs äs Isnr xärs, Moicgn'll ins tut uisö äs voir M'ils n'uvoisnt p>assnvis äs s'sn ässsuisir, ni äs 1a. oonnnnniMsr ü psrsonns. — Die Wahr-heit ist, daß beide Chachamim und noch ein Dritter, also ein Collegium, denBann über Sp. verhängt haben und der Vorstand ihn formell ausgesprochenhat. — Der mitgetheilte Baun ist der schwere (-nn), ihm muß der leichtere(nn) vorangegangen sein. Dis Formel sagt auch, daß vorher verschiedene Mittelversucht wurden, ihn von seinem Wandel abzubringen und zwar strenge undmilde, einfacher Bann und xrornsssus, Versprechungen, Offerten einerPension, wie die Biographen erzählen. Wie aus der Bannformel hervorgeht,war Sp. vorher zu Verhör gezogen worden, und Zeugen haben in seinerGegenwart Aussagen gemacht. Von einem plötzliche» irnxotus gegen ihn kannalso nicht die Rede sein, sondern es scheint durchaus nach Brauch und Her-kommen verfahren zu sein. Rabbiner und Vorstand waren auch nicht so rigorosgegen ihn. Van Vloten fand in einem Manuskript noch bestätigt, daß Spinozazur Zeit des Bannes, also 1656, nicht mehr in Amsterdam war, sondern esschon nach dem Mordversuch auf ihn verlassen hatte.
4) Pierre Bayle und nach ihm Colerus berichten, daß Spinoza seinen Aus- .tritt aus der Synagoge durch eine apologetische Schrift in spanischer Sprachegerechtfertigt hat. Boullainvilliers theilt mit, daß Morteira und ein andererRabbiner Spinoza beim Magistrat der Blasphemie angeklagt hätten. In derwiderlichen Manier dieses Schriftstellers heißt es: II (Lloitsiru) ss kalb ss-sortsr xur nn Nustin äs intzins ouruotsrs st vs. tronvsr Iss inuAistruts
') sColerus spricht offenbar nicht sowohl von der Verhängung als viel-mehr von der Verkündigung des Bannes, die jedenfalls nur durch einenRabbiner geschah.j