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10 (1897) Geschichte der Juden von der dauernden Ansiedelung der Marranen in Holland (1618) bis zum Beginne der Mendelssohn'schen Zeit (1750)
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Disputation von Lemberg.

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Die Sachlage änderte sich aber mit einemmale, als Lubienskinach seinem erzbischöflichen Sitze Gnesen zog, und der Administratordes Erzbisthums Lemberg, der Canonicus de Mikulicz Mikulski,mehr Eifer für Bekehrung zeigte. Er sagte sofort den Frankisten zu,ein Religionsgespräch zwischen ihnen und den Talmudisten herbei-zuführen, wenn sie aufrichtige Neigung für die Taufe zeigen würden.Hierauf legten (25. Mai) dieselben Deputaten Löb Krysa und Salomonvon Rohatyn im Namen Aller ein katholisches Bekenntniß ab, dasnoch immer einen kabbalistischen Beigeschmack hatte: Das Kreuz seidas Symbol der heiligen Dreifaltigkeit und das Siegel des Messias.Es schloß mit dem Refrain: der Talmud lehre das Blut der Christenzu gebrauchen und wer an ihn glaube, sei verpflichtet es zu gebrauchen.Darauf traf Mikulski hinter dem Rücken des päpstlichen NuntiusSerra Vorkehrungen zu einer zweiten Disputation in Lemberg(Juni 1759). Die Rabbinen dieser Diöcese wurden aufgefordert, beieiner Geldstrafe von 1000 Thalern, sich am 16. Juli einzufinden.Der Adel und die Geistlichkeit wurde angegangen, sie dazu nötigen-falls durch Zwang zu bewegen. Der Nuntius Serra, an den sichdie Talmudisten klagend wendeten, war in hohem Grade mit derDisputation unzufrieden, mochte sie aber nicht Hintertreiben, um sichdaraus die Gewißheit zu verschaffen, ob die Juden wirklich Christen-blut gebrauchten. Dieser Punkt schien ihm der wichtigste von Allen.Gerade in dieser Zeit hatte der Papst Clemens Xlll. einem polnischenInden Jakob Jelek einen günstigen Bescheid in dieser Frage zu-kommen lassen. Jelek hatte die beschwerliche Reise nach Rom unter-nommen, um vom päpstlichen Stuhle ein gewichtiges Wort gegen dieseewige Anschuldigung zu erwirken, und es war ihm gelungen. Clemens Xlll.erklärte für Alle: daß der heilige Stuhl die Gründe, worauf sich dieMeinung vom Gebrauche menschlichen Blutes für das Passahfest undvon Mord an Christenkindern seitens der Juden stützt, geprüft undgefunden habe, daß man sie darauf hin nicht als Verbrecher ver-urtheilen dürfte, vielmehr bei ähnlichen Vorkommnissen die gesetzlichenFormen für die Beweisführung anzuwenden habe^). Und dennochschenkte, durch die Gemeinheit der Frankisten getäuscht, um dieselbeZeit der päpstliche Nuntius diesen Lügen halb und halb Glaubenund berichtete darüber an die Curie.

*) Es existirt eine gedruckte Schrift darüber, mitgetheilt von I. V. Levin-sohn in ll'vi cm» x. 107 fg. sDer Abgesandte der polnischen Judenschaft hießEljakim b. Ascher Selig oder Jacob Selek (nicht Jelek), vgl. Berliner,Gutachten Ganganellis Clemens XIV. - in der Angelegenheit der Blut-beschuldigung, Berlin 1888, S. 42.)