Bann gegen die Sabbatianer.
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rechten Glauben, der lediglich in der Kabbala wurzele. Von Pragaus wurde in derselben Zeit eine scheinbar kabbalistische Schrift ver-breitet, welche an Blödsinn, Verkehrtheit und Gotteslästerung kaumihresgleichen haben dürfte; die allerunfläthigsten Dinge werden darinin talmudischen und soharistischen Redewendungen mit der Gottheit inVerbindung gebracht. Auch diese Schrift entwickelt die Lehre von denPersonen in der Gottheit: dem Uralten und dem Gotte Jsrael'sund deutet darauf hin, daß auf einem höheren Standpunkte die Thoraund die Gesetze keine Bedeutung haben. Es verlautete damals, daßJonathan Eibeschütz Verfasser dieser eben so empörenden wie ab-geschmackten Schrift gewesen sei Z.
Der Zufall brachte dieses unsaubere, geheime Treiben an denTag. Mose Meir, der Polnische Sendling, hatte sich in Mannheimeinem andern Bettelrabhiner anvertraut und seine geheime Gesinnungoffenbart. Dieser verrieth ihn einem Vorsteher und einem Rabbinats-beisitzer aus Frankfurt a. M, die zur Zeit in Mannheim waren.Mose Me'ir wurde darauf durch Versprechungen nach Frankfurt ge-lockt und im Hause des Rabbiners Jakob ha-Cohen Popers entlarvt.Man fand bei ihm viele ketzerische Schriften und Briefe der Sabba-tianer unter einander, darunter auch solche von und an Eibeschütz.Darauf wurde von drei Rabbinen ein Zeugenverhör ausgenommen(10. und 11. Tammus — 20. und 21. Juli 1725). Mehrere Zeugengaben Mose Me'ir, Jesaia Chaßid und Löbele Proßnitz als eng-verbündete fanatische Sabbatianer an, zu deren Bunde auch Eibeschützgehört habe. Ihn gerade hätten diese drei für Sabbatai's Nachfolger,für den echten Messias gehalten. Die Zeugen betheuerten, kabbalistisch-ketzerische Schriften über das Hohelied und andere, welche Eibeschützund Löbele verfaßt haben, von Mose Meir empfangen zu haben.Sie wollten auch so viele Lästerungen vernommen haben, daß sie die-selben nicht über ihre Lippen zu bringen vermöchten. Auf Grundder bei Mose Meir Kamenker gefundenen Schriften und der Zeugen-aussage sprach das Rabbinat von Frankfurt den allerschärfsten Bannüber denselben, seine Genossen und sämmtliche Sabbatianer aus: daßNiemand mit ihnen unter irgend welcher Form verkehren dürfe, unddaß jeder Jude verpflichtet sei, die geheimen Sabbatianer bei denRabbinen anzugeben und ihr Unwesen ohne Rücksichtsnahme aufzu-decken. Diesem Banne schlossen sich die Rabbinen der deutschen Ge-
Z Das.
2) Dieses Zeugenverhör ist abgedruckt in irion rra x. 4 und findesich handschriftlich bei H. Carmoly. (Vgl. M. Horovitz, Frankfurter Rabbinen,U, S. 86 ff.)