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10 (1897) Geschichte der Juden von der dauernden Ansiedelung der Marranen in Holland (1618) bis zum Beginne der Mendelssohn'schen Zeit (1750)
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Die jüdisch-deutsche Bibel-Uebersetzung.

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Rabbinatscollegium Isaak Aboab, Jakob Sasportas und de Aguilarschwiegen dazu. Der kabbalistische Rabbiner Meir Stern, welcher in-zwischen nach Amsterdam übergesiedelt war, bot sogar die Hand zudieser Ungerechtigkeit und übernahm für mehr Geld auch die Korrekturder Witzenhausen-Athiasschen Bibelübersetzung. Auf Betrieb einesjüdischen Agenten der Polnischen Krone in Holland Simon de Poloniaerhielt Athias noch dazu von der Synode der Vier-Länder ein nochgünstigeres Schutzprivilegium, unterschrieben von sämmtlichen Synodal-mitgliedern, Laien wie Rabbinen, in zwei offiziellen Sitzungen inJaroslaw und Lublin ansgestellt. Einer der Rabbinen, welcher denSynodalbeschluß zu Gunsten des Uri Febes im Namen der Ver-sammlung unterschrieben und den Bann über Concurrenten aus-gesprochen hatte, Hirsch b. Zacharia von Lemberg, derselbe scheutesich nicht, dieselben Formeln und Androhungen zum Schutze derAthiasschen Uebersetzung zu unterzeichnen ^). Gewinnsucht undBrodneid aus Armuth förderten solche Erscheinungen zu Tage undführten weiter zur Gewissenlosigkeit, Schmähsucht, Verunglimpfung,Verketzerung und Verfolgung.

Eine solche aus Brodneid entsprungene gemeine Gehässigkeitheftete sich an den zu seiner Zeit vielgenannten Mose Chages undan seinen älteren Schwager Chiskija da Silva. Dieser wurdeaber nur einfach in Kairo verketzert und seine scharfsinnige, freiersich bewegende Auslegung der Ritualgesetze vernichtet (o. S. 290).Da da-Silva zur Zeit als Jerusalemitischer Sendbote in Amsterdam,London und Hamburg sich aufhielt (1690 1698) und nicht langedarauf starb, so konnte die Gemeinheit ihm das Leben nicht »er-st lieber diese häßliche Geschichte s. d. UrolsAornsim zur jüdisch-deutschenBibel von Blitz-Uri Febes, Amsterdam 1679 und von Witzenhausen-Athias, das. 1687. Das Privilegium der Vier-Länder-Synode für Erstereist datirt Nissan 1671, und darin heißt es: ix . . . owi.nh .>> »io --m n7e>

cm.-m Die Approbation Isaak Nboabs sagt noch deutlicher: Zehn

Jahre nach Vollendung des Druckes. Das Privileg des Königs vonPolen dafür ist datirt Oct. 1Z77. Witzenhausen ist schon vorher gewarnt worden,Uri Febes' Bibelübersetzung Concurrenz zu machen, und diese Warnung von3 deutschen Rabbinen ist datirt 6. Marcheschwan 5437 13. Oct. 1676. DasPrivileg der polnischen Synode für die zweite concurrirende Uebersetzung istdatirt Jaroslaw 24. Elul 21. Sept. 1677 und gleichlautend Lublin 5. Jjar---27. April 1678, lange noch vor Ablauf des Privilegs für die erste Uebersetzung.Der Druck der zweiten begann schon 20. Kislew 5439 5. Dec. 1678. DaßWitzenhausen und Athias ein schreiendes Unrecht begangen haben, ergiebt sichaus dem siw "i 5p pi pro und aus dem Umstande, daß das AmsterdamerRabbinat diese Uebersetzung nicht approbirt hat. Me'ir Stern ist bei beidenUebersetzungen als Corrector genannt.