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10 (1897) Geschichte der Juden von der dauernden Ansiedelung der Marranen in Holland (1618) bis zum Beginne der Mendelssohn'schen Zeit (1750)
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Die Juden in Brandenburg.

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Leibzoll befreit. Häuser durften sie kaufen und bauen; aber unterder Bedingung, sie nach Ablauf einer Frist an Christen zu verkaufen.Synagogen durften sie nicht halten, Wohl aber Betstuben, einenSchulmeister und einen Schlächter. Dieser Schutzbrief war zwar nurauf zwanzig Jahre gültig, aber es war ihnen in Aussicht gestellt,daß er vom Kurfürsten oder seinem Nachfolger verlängert werdenwürde. Von diesen fünfzig österreichischen Familien ließen sich sofort etwasieben in Berlin *) nieder, und diese bildeten den Grundstock der späterso angewachsenen und tonangebenden Gemeinde. Ein Schritt zog denandern nach sich. Friedrich Wilhelm nahm auch andere reiche Judenaus Hamburg, Glogau und andern Städten auf: so entstanden Ge-meinden in Landsberg, Frankfurt a. O. Unter diesen Gemeindenentspann sich bald ein kleiner Streit. Ein wenig bekannter MannR. Chajim war damals Rabbiner in der Neumark, und seineFreunde wollten ihn mit einem Male zum Oberrabbiner für die ganzeMark Brandenburg erheben. Die österreichischen Juden, die ohneZweifel talmudisch gelehrt und ihm überlegen waren, mochten nichtdarauf eingehen. Der Streit kam vor den Kurfürsten, und er be-stätigte den Winkel-Rabbiner zum brandenburgischen Laudrabbiner.Er allein durfte Ritualien entscheiden, den Bann verhängen undStrafgelder auflegen, von denen zwei Drittel der kurfürstlichen Kassezufließen sollten^).

Man kann nicht verkennen, daß Friedrich Wilhelm die Judenlediglich aus finanziellen Rücksichten zugelassen hat. Aber er zeigtehin und wieder auch uneigennütziges Wohlwollen gegen Einige unter 'ihnen. Als er auf den abenteuerlichen Plan des schwedischen Reichs-rathes Skytte einging, in der Mark (Tangermünde) eine Universal-universität für alle Wissenschaften und ein Asyl für verfolgte Gelehrtezu gründen, unterließ er nicht, nach seinem Programm, auch jüdischenMännern der Wissenschaften, wie Arabern und Ungläubigen aller Art,Aufnahme in dem märkischen Athen zu gestatten, jedoch unter derBedingung, daß sie ihre Jrrthümer für sich behalten und nicht ver-breiten sollten b). Besonders machte es diesem Fürsten Ehre, daß er

*) König zählt das. S. 98 vom Jahre 1674 zwölf jüdische Aelteste vonBerlin auf, welche ein Gesuch an den Kurfürsten richteten. 12 Uaraassim setztenaber noch mehr Familien voraus, aber das. S. 101 giebt König selbst an, daß1677 nur 13 Familien in Berlin wohnten. Jene zwölf können daher nicht alsVertreter, sondern als Familienväter angesehen werden.

2) Bei Mylius das. S. 12S, ä. ck. 20. Febr. 1672. (Vergl. Landshuthcw mibm S. I.j

Urman, snr 1s grösst cl'uas savaats vills ckaas 1s UraacksadourA.Ende Z II.

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