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Geschichte der Juden.
Staaten wohnten, warum sollte der auf Hebung seines Landes be-dachte Kurfürst nicht noch mehr aufnehmen, namentlich solche, welcheKapitalien mitbringen könnten?
Er that selbst den für Biele so schweren Schritt. Er selbstschrieb (19. April 1670) an seinen Gesandten Andreas Neu mannnach Wien, er wäre geneigt, vierzig bis fünfzig jüdische wohlhabendeFamilien von den aus Wien Ausgewiesenen — versteht sich unterBedingungen und Beschränkungen — in der Kurmark aufzunehmen.Neumann setzte sich darauf mit reichen Juden Wiens in Verbindung,und zwölf derselben reisten sofort nach Berlin, um mit dem Kurfürstenwegen des Vertrages zu unterhandeln. Drei der jüdischen Unter-händler, deren Nachkommen noch bis ans den heutigen Tag einenguten Klang haben, werden dabei namhaft gemacht: Hirsche!Lazarus, Benedikt Veit und Abraham Rieß. Die Be-dingungen, unter welchen sie zugelassen wurden — und die erst ein Jahrspäter (20. Mai 1671 bekannt gemacht wurden — waren in manchenPunkten hart, sehr hart, aber doch noch günstiger als in andernprotestantischen Ländern, namentlich in dem bigotten Hamburg.Fünfzig Familien aus dem Oesterreichischen wurden ausgenommen;sie durften sich nach Belieben im Brandenburgischen und im Herzog-thum Krossen niederlassen und überall ungehindert Handel treiben.Die Bürgermeister wurden angewiesen, ihrer Ansiedelung kein Hinderuißin den Weg zu legen und sie nicht zu chikaniren. Jede Familie hattejährlich acht Thaler Schutzgeld zu zahlen und für jede Hochzeit einenGoldgulden, gleich den Halberstädtischen Juden, Wohl auch von jederLeiche eben so viel"); dafür waren sie aber im ganzen Lande vom
Geldern die Nachricht mit, daß die Erben des Elia Gumperts von derLandschaftsversammlung von Geldern die Bewilligung erhalten haben, sich indiesem Staate niederzulassen. Sie genossen einen besonder» Schutz und durftenLeihämter in Pacht nehmen. Sie müssen demnach aus dem Lleveschen ausge-wandert sein. sVgl. Kaufmann's Vorwort zu 2 °, '->22 2 "? > 22 ^ 2 , S. VI ff-u. Jos. Weiße's 2212 , rv-Hm das. S. VIII ff.)
i) Das Privilegium, auf welches später öfters recurrirt wurde, ist vollständigmitgetheilt bei My lius a. a. O. S. 121 fg. und auszugsweise bei König a. a,O. S. 95 sg. Es ist zwar nicht ausdrücklich dabei bemerkt, daß es für dieOesterreichischen Juden ausgestellt wurde; aber da dabei angegeben ist „Einigevon andern Orten sich wegbegsbende jüdische Familien", und zwar50, und außerdem die Agenten Lazarus Veit und Rieß, welche Oestcrreicherwaren, dabei genannt werden, so war dieses Privilegium ohne Zweifel für dieOesterreicher ausgestellt. Königs Angabe, daß die drei genannten Juden damalsVorsteher waren, ist ungenau; sie waren z. Z. nur Unterhändler. sS. das Detailjetzt bei Kaufmann, die letzte Vertreibung re. S. 206 ff.)
-) Vergl. damit König a. a. O. S. 87 und Auerbach a. a. O.