Die Synode der Vier-Länder.
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Sinne einen Staat im Staate. Tie allgemeine Synode, welche zwei-mal des Jahres in Lnblin und Jaroslaw znsammentrat, bildeteein gesetzgebendes und gesetzentscheidendes Parlament, von dem es keinehöhere Appellation gab. Anfangs die Synode der Drei-Ländergenannt, gestaltete sie sich im ersten Viertel des siebzehnten Jahrhundertszur Synode der Vier-Länder (IVaaä ^rda ^.i-ssot*). Ein wählbarerVorsitzender (Uarnes äi ^.rba Urarot) stand an der Spitze und leitetedie gemeinsamen Angelegenheiten. Die Gemeindeverbände und Rabbinenhatten die Civilgerichtsbarkeit und gewissermaßen auch die peinliche,wenigstens gegen Angeber und Verräther. Kein Jude wagte es daher,eine Klage gegen einen Stammgenossen bei den Landesbehörden an-zubringen, um sich nicht der Schmach und der Verachtung von Seitender öffentlichen Meinung auszusetzen, die sein Leben verbittert oderihm gar den Tod zugezogen haben wurde. Fast jede Gemeinde hatteihr Richtercollegium, einen Rabbiner sammt zwei Beisitzern, bei welchemjede Klage vorgebracht werden mußte. Hauptgemeinden in jedemLandestheil hatten ein Appellationsgericht; aber letztentscheidend wardie Synode. Diese sorgte auch für Redlichkeit im Handel und Wandel,bei Gewicht und Maaß, so weit es Juden betraf. Daher fühlte sichder Jude in Polen in Sicherheit; Unfälle von Außen, von der jnden-feindlichen Bevölkerung, wußten sie abzuwenden oder als Strafe desHimmels hinznnehmen, mit Verachtung auf die Verfolger herabblickend.Der Reichtyum der polnischen Juden war zwar nicht groß, wenigstenshielt er keinen Vergleich mit dem der portugiesischen Juden in Amster-dam, Hamburg und Livorno aus; aber dafür gab es auch keine nieder-beugende und verthierende Armuth. Für die Bedürftigen wurde mithingehender Liebe gesorgt; Mildthätigkeit war gewissermaßen zur Pflichtder Schicklichkeit gemacht, der sich selten ein Wohlhabender entzog.Hatte ein junger Mann einen guten Kopf — und die jüdischen Polenwaren wegen ihrer guten Köpfe berühmt — so hatte er für seineExistenz keine Sorge, mochte er von Hause aus noch so arm und ver-lassen sein. Während der Studirzeit wurde er als Talmudjünger(Laobnr) entweder von der Gemeinde, oder von einzelnen Wohlthätern,oder von dem Vater eines jungen Mädchens aus Spekulation aufeine Verbindung unterhalten. Hatte er sich verheirathet — was inder Regel vor dem zwanzigsten Lebensjahre geschah — dauerte dieUnterstützung von Seiten des Schwiegervaters so lange, bis der junge
') Vergl. darüber B. IX. Note 9; Karl Anton, kurzer Bericht überJonathan Eibeschütz S. 48, Anmerk. V. 3. Perles in Frankels MonatsschriftJahrg. 1867. Die Organisation der Vier-Länder-Synode ist noch immer dunkel