Bekehrungseifer des Kaisers Ferdinand II. 43
wolle Gnade walten lassen und habe die Todesstrafe in eine GeldstrafeDon 12,000 Thlr. verwandelt, die sofort baar zu erlegen sei, nnd dieangeschuldigte Schrift sollte vernichtet werden. Als Heller flehentlichbetheuerte! diese Summe nicht erschwingen zu können, drohte derKanzler im Namen Ferdinands, er werde ihn ans mehreren PlätzenWiens und Prags stäupen lassen, um der ganzen Judenheit damit eineSchmach anzuthun. Jndeß gelang es doch den Bemühungen der Juden,die 12,000 Thlr. auf 10,000 Gulden herunter zu bringen, welcheaußerdem in Ratenzahlungen abgetragen werden konnten, wofür aberBürgschaften verlangt wurden. Die Prager Verleumder, denen dasmilde Urtheil unangenehm war, ruhten aber nicht, bis sie es beimKaiser durchgesetzt hatten, daß Heller des Prager Rabbinats verlustigund er für unwürdig erklärt wurde einen andern Rabbinatssitz, soweit das Scepter des Kaisers herrschte, einzunehmen. Endlich wurdeer nach vierzigtägiger Haft (14. August 1629) entlassen mit Verlustseines Amtes, seines Vermögens und ohne Aussicht auf eine ander-weitige Anstellung. Der geadelte Jakob Bassewi von Treuenburg, derihm überhaupt mit Rath und That zur Seite stand, bewirkte indeßfür ihn die Begnadigung, daß er ein Rabbiuat im deutschen Reiche«nnehmen dürfte. Heller blieb aber nicht in dem unter Kriegslärmbetäubten Deutschland,'sondern nahm ein Rabbinat in Polen (Lithauen)«u, wohin der Ruf von seiner Gelehrsamkeit und seinem Märtyrer-ihum gedrungen war.
So ganz ohne Folgen für die Juden war die lügenhafte Ver-leumdung gegen Lipmann Heller doch nicht; es blieb doch etwas davonhangen. Der bigotte Kaiser und manche Geistliche, welche durch diesenVorfall auf das Verhalten der Juden gegen das Christenthum auf-merksam gemacht worden waren, kamen darauf, den von dem PapsteGregor XIII. angeordneten Brauch der Bekehrungspredigten für Judenauch für die österreichische Judenschaft einzuführen. Der KardinalKlesel, der früher allmächtige und weltlich gesinnte, später durchAusschließung von der Politik auf das Geistliche gerichtete Priester,hat diesen Plan angeregt. Zunächst sah es der Kaiser auf die beidengrößten Gemeinden seiner Erblande, auf Prag und Wien, ab. Ererließ ein Dekret (Februar 1630 st: daß die Juden gezwungen werdensollten, Bekehrungspredigten anzuhören und zwar jeden SonnabendMorgen zwischen 8 und 9 Uhr, mindestens 200 Gemeindeglieder beiderGeschlechter zu gleichen Theilen; unter diesen sollten vierzig jüngere
st Wolf, Judentaufen in Oesterreich S. 8 fg., auch S. 3 von Herrinan6. a. O. S. 55.