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Geschichte der Juden.
viel einbildete, zu: Heller habe sich vor dem Prager Statthalter ge-rühmt, sie in einer Disputation besiegt zu haben. Zugleich wiesen dieVerleumder darauf hin, daß der angeschuldigte Rabbiner im Besitzeeines großen Vermögens wäre, das dem kaiserlichen Schatze zufallenmüßte, falls er schuldig befunden würde. Um ihre Rache oder ihrenhämischen Sinn zu befriedigen, setzten diese Angeber vollständig außerAugen, daß sie dadurch nicht nur gegen die Prager Juden, sondernauch gegen die ganze deutsche Judeuheit eine Verfolgung herbeiziehcnkönnten.
Ihre Verleumdung fand nur zu sehr Gehör. Plötzlich traf eingemessener Befehl vom Kaiser an den Statthalter von Prag ein: denRabbiner Lipmann Heller in Fesseln nach Wien bringen zu lassen<25. Juni 1629). Bei der militärischen Strenge, welche während desdreißigjährigen Krieges Mode geworden war, war auch für den Un-schuldigen Schlimmes zu befürchten. Indessen war Heller auch beiden christlichen Beamten so geachtet, daß der Polizeimeister, welcher seineVerhaftung vornehmen sollte, mit außerordentlicher Schonung gegenihn verfuhr, und der Vorstand setzte es beim Statthalter durch, daßHeller ungefssselt und ohne Wache, nur auf Bürgschaft, nach Wien reisendurfte. Dort angekommen, fand er sich beim Kanzler ein, um Näheresvon der, über ihn angestellten Anschuldigung zu erfahren. Dieser fuhrihn hart an, was ihn kein gutes Ende hoffen ließ: daß er gegen diechristliche Religion geschrieben habe. Darauf wurde Heller in ein Ge-sängniß gebracht, zusammen mit lasterhaften Verbrechern eiugesperrt,und eine Commission von Geistlichen wurde eingesetzt, um seine Schuldals Gotteslästerer zu constatiren. Durch außerordentliche Bemühungder Wiener Gemeinde wurde Heller iudeß in eine leidliche Haft ge-bracht, bis das Urtheil der Commission erfolgen werde. Bei demVerhöre, dem er unterworfen wurde, rückten die Richter nicht mit demletzten Grunde der gegen ihn erhobenen Beschuldigung heraus, sondernformulirten die Anklage gegen ihn lediglich dahin: daß er in einerfeiner gedruckten Schriften den Talmud allzusehr verherrlicht habe,der doch nach dem Dekret mancher Päpste zum Feuer verurtheilt wurde,und damit habe er sich gegen die katholische Religion vergangen. In-dessen machte doch Hellers Verteidigung: daß er in seinen Schriftenmit keinem Worte das Christenthum angegriffen habe, und daß ihm,dem Rabbinen, die Vorliebe für den Talmud nicht als Verbrechengestempelt werden könne, einen so günstigen Eindruck, daß das Urtheilmilder ausfiel, als er und die Judeuschaft erwartet hatten. Wahr-scheinlich haben auch Bestechungen dazu beigetragen. Der Spruchlautete: Heller habe eigentlich den Tod verdient; allein der Kaiser