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10 (1897) Geschichte der Juden von der dauernden Ansiedelung der Marranen in Holland (1618) bis zum Beginne der Mendelssohn'schen Zeit (1750)
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Wiedereinsetzung der Juden von Worms und Frankfurt. 35

weil sie Zerstörung, Plünderung und Blutvergießen veranlaßt hatten.Vincenz Fettmilch, der Lebkuchenbäcker, der Frankfurter Haman, wurdegeviertelt und gehängt, sein Haus geschleift und seine Familie in dieVerbannung gejagt. Die Stadt wurde vom Kaiser mit l 75,919 fl.Schadenersatz für die an. den Juden verübte Plünderung belegt. ZumAndenken an diese im deutschen Reiche nicht alltägliche Errettung undehrenvolle Wiedereinsetzung bestimmte die Frankfurter Gemeinde, denTag des Einzuges (20. ^.äar) als Festtag Purim-Vincenz genannt zu begehen, Tages vorher aber zur Erinnerung an die Leiden zu fasten.

Die alte Judenstättigkeit sowohl in Worms als in Frankfurt hobder Kaiser Matthias auf und führte dafür eine neue Judenordnungein, welche von Commissarien berathen war (für Frankfurt ansgestelltam 3. Jan. 1617 und für Worms am 22. Febr. 1617*). Dieses Nenewar aber immer noch im mittelalterlichen Geschmack. Die alten Be-schränkungen der Inden in Tracht, Hantierung und Bewegung sindgeblieben und wo möglich noch theilweise verschärft worden. Galtendie Juden doch auch dem Kaiser des heiligen deutsch-römischen Reichesund seinen Räthen als Auswürflinge.Nur da sie einmal vom Kaiserprivilegirt waren, sollte der Rath sie schützen und nicht mehr die Befugnißhaben, diejenigen, welche einmal die Stättigkeit erlangt hatten, auszu-weisen." Diejenigen Frankfurter Juden, welche damals wieder ein-gesetzt wurden, brauchten daher nicht mehr wie früher ihr Ausenthalts-recht alle drei Jahre zu erneuern, und ihr Recht ging auf ihre Nach-kommen über 2). Dagegen wurde die Zahl der Juden auf 500 festgesetzt.Nicht mehr als sechs Familien sollten jährlich zur Stättigkeit zugelassenwerden 2), und nie mehr als zwölf Paare durften sich jährlich ver-heirathen^). Eine andere Beschränkung kam noch hinzu, daß sich dieJuden nicht Bürger von Frankfurt, sondern nur erbliche Raths-Schutzangehörige nennen durften^). Zu den alten Schutzabgabenkamen auch neue hinzu, eine Heirathssteuer und ein Erbschafts-zoll^s. Die Beschränkungen in der neuen Judenordnung für Wormssind womöglich noch drückender ausgefallen. Die Gemeinde hatte ihrWeiderecht eingebüßt; sie wurde dafür mit dem Privilegium entschädigt,Milch zu ihrer und der Ihrigen Nothdnrft von der Bürgerschaft kaufenund abholen zu dürfen"^) eine bedeutende Errungenschaft!

*) Die erste mitgetheilt von Schudt das. III. S. 175190, Lüning,deutsches Reichsarchiv 1?orb. 8xsa. (aoubiu. IV) L. I. S, 708, und die andereUrkunde bei Wolf, Geschichte der Juden von Worms S. 70 Beil. LLIII.

") Neue Judenstättigkeit von Fr. 8 4. Das. 8 104, 105.

4) Das. Z 108. b) Das. 8 92. °) Das. § 93, 102.

Judenstättigkeit sür Worms bei Wolf a. a. O. 8 10.