Austreibung der Juden aus Frankfurt. 31
Fliehen. Muthige Jünglinge und Männer griffen zu den Waffen, dieStürme abzuwehren oder mannhaft zn sterben. Es fielen auf beidenSeiten Verwundete und auch einige Leichen; die Ucberzahl und Ver-wegenheit der Fettmilch'schen Bande obsiegten. Darauf Plünderung,Zerstörung und Entweihung der heiligen Plätze mit thierischer Wuthdie ganze Nacht hindurch bis an den andern Tag. Die kaiserlichenCommissarien vermochten dem wüsten Treiben keinen Einhalt zn thun,mußten sogar einen Anschlagzettel ausstellen, daß die Mordbande un-sträflich sei. Die meisten Juden, welche nicht von menschenfreundlichenBürgern geborgen worden waren, harrten zitternd auf dem Begräbniß-platze aneinander gekauert, Manche in Sterbekleider gehüllt, des Todes-Geflissentlich ließ sie die Rotte in banger Ungewißheit über das Loos,das sie ihnen zugedacht, zwischen Leben und Vertreibung, so daß dieJuden es als eine Gnade Gottes ansahen, als sich ihnen des Nach-mittags (24. Aug. n. St.) das Fischerpförtchen öffnete und sie, aller-dings ohne Hab und Gut, abziehen durften, 1380 Personen. DenFortschritt der Menschlichkeit konnte man bei dieser Gelegenheit gegenfrühere Jahrhunderte darin bemerken, daß mitleidige Christen den vonAllem entblößt Abzieheuden Brod und Speisen reichten, und die kleinerenStädte und Dörfer ihnen ein Obdach gewährten, obwohl Fettmilch unddie Judenfeinde vor deren Aufnahme gewarnt hatten.
Es dauerte lange, bevor die Juden Frankfurts Genugthuuug fürdie so verletzenden Unbilden erhielten. Der Magistrat war ohnmächtigund der Kaiser Matthias fast nicht minder. Dieser erließ zwarMandate über Mandate an seine Commissarien gegen die Aufwieglerund Räuber in Frankfurt. Der Erzbischof von Mainz und derLandgraf von Darmstadt widerriefen die erzwungenen Zugeständ-nisse ihrer Subdelegirten und forderten die Auslieferung der Rädels-führer und Wiedereinsetzung der ausgetriebeneu Juden. Allein dasAlles geschah so sehr ohne Nachdruck, daß Fettmilch's Rotte noch einganzes Jahr den Rath so sehr tyrannisiren durfte, daß er nichts fürdie Juden thun konnte. Einige juristische Fakultäten nahmen nochdazu die Frankfurter Räuber gewissermaßen in Schutz und gaben einUrtheil ab, daß deren Vergreifen an dem Eigenthum der Judennicht als Diebstahl anzusehen sei, da es theils am Tage, theils beiFackelschein geschehen sei*). Die Verzögerung der vom Kaiser so oftbefohlenen Restituirung der Frankfurter Gemeinde lag theils in derdamaligen politischen Stellung des Kaisers zu den Ständen, theils in
Wahrhaftige Beschreibung der Execution in Frankfurt bei Schudt das.II. S. 59.