Der zweite Hamburger Tempel-Streit.
5N7
was in der älteren Ausgabe allzu sehr verletzt hatte. Es soll sogarim Schooße derselben eine Neigung vorhanden gewesen sein, der altenPartei noch mehr Zugeständnisse zu machen, um eine Versöhnung herbei-zuführen *). Eine solche Geneigtheit znm Friedensschlüsse mag vonRiesser angeregt worden sein, der um Alles in der Welt eine Sekten-spaltung in der Judenheit gerade in dieser Zeit, als der Schmerz überdie Damaskusgeschichte noch lebendig war, verhütet wissen wollte. Diegeistlichen Führer beider Parteien sollen aber schroff jede Vermittelungvereitelt haben.
So wurde das veränderte Gebetbuch des Tempelvereins ver-öffentlicht und kündigte sich als ein allgemeines „Gebetbuch für dieöffentliche und häusliche Andacht der Israeliten" an. DenAltfrommen bot es genug Anhaltspunkte zur Verwerfung. Der Umstandallein, daß vom hergebrachten Ritus vielfach abgewicheu war, genügte,das Tempel-Gebetbuch in den Augen der Gegner verhaßt zu machen.Waren doch deutsche Gebetstücke und Lieder in demselben geblieben,dagegen die Gebete für die natioual-messianische Hoffnung ausgemerzt.Am meisten Aergerniß machte aber das neue Gebetbuch durch seinenAnspruch, für die Gesammtjudenheit gelten zu wollen. Darauf hinließ der Chacham Bernays in drei Synagogen am Sabbat (1 Nur-«bssoinvun — 16. Oct. 1841) jene verketzernde Bekanntmachung er-neuern, welche die rabbinischen Drei-Männer bei der Entstehung desTempels hatten ergehen lassen (S. 383): daß ein Jsraelite sich diesesGebetbuches nicht bedienen dürfe. In der Begründung wurde dasverletzende Wort gebraucht, daß dieses noch mehr als das ältere Ge-betbuch den Charakter einer muthwilligen Behandlung der in denhebräischen Gebeten enthaltenen religiösen Ueberzeugungen an sich trage.Diese Bekanntmachung reizte natürlich die Tempelpartei und riß auchden besonnenen Riesser zur Maßlosigkeit hin. Während die Predigerdie schimpfliche Zurechtweisung von der religiösen Seite betrachteten,sah dieser darin eine Rechtsverletzung, „da dem Chacham keine Befug-niß über den Tempel zustände." Der Tempelvorstand ließ darauf eineGegenerklärung bekanntmachen (21. Oct.), worin Bernays nicht bloß„unziemliche Anmaßung, ohnmächtige Parteilichkeit, böswilliges absicht-liches Nichtbeachten des Inhalts", sondern auch „tiefe Unkunde in allertheologisch-liturgischen Wissenschaft" vorgeworfen wurde. Damit war
U Die Thatsachen sind, wenn auch parteiisch gefärbt, dargestellt in derAllg. Ztg. des Judenthums, 1841, von Nr. 45 an. Vgl. Salomon, dasneue Gebetbuch und seine Verketzerung, Hamburg 1841 und svr M. Frankel),theologische Gutachten über das Gebetbuch ... des . .. Tempelvereins, Hamburg,1842, Einl. S. 8 f.