Klagen eines Juden.
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Juden unserer Zeit in den Schätzen ihrer eignen Litteratnr kennenlernen," und war glücklich, ein ehrwürdiges, tiefergreifcndes und injeder Beziehung großartiges Bruchstück gefunden zu haben. Seine„Auswahl" sollte eiue Ehrenrettung der neuhebräischen Litteratnrwerden und „die morgenländischen Prächtig blühenden Blumen, ansabendländischem Boden groß gezogen, zu einem duftenden Straußebinden, um Bewunderer für sie zu erwecken und sie einzuladen, injenen Zaubergärten noch schönere Blumen zum strahlenden Kranze zusammeln" Z.
Von dieser Begeisterung feinfühliger Christen empfand die neueSchule, welche in „der wissenschaftlichen Zeitschrift" das Wort führte,nur wenig. Sie beklagte es; „daß die Zweifel an vie Stelle derZuversichtlichkeit, der Kampf statt des Friedens, die Zerklüftung stattder Einheit und Innigkeit getreten sind, daß sich in den Herzen jedesEinzelnen eine Ungewißheit und Unbehaglichkeit festgesetzt, die ihn ineinen überreizten, kränkelnden Zustand versetzt, der entnervend dieWillenskraft unterdrückt." Aber sie selbst trug dazu bei, diese Un-behaglichkeit und Verstimmung, wenn auch nicht hervorzurufen, so dochzu nähren und damit gesunde Kreise anznstecken. Sie bildete sich solange ein, daß die Zersetzung des Judenthums bereits eingetreten sei,daß sie zuletzt davon überzeugt war, wie die deutsch-romantischenTräumer sich in den Schmerz künstlich hineinwühlten und ihn dannauch wirklich empfanden. Das erwachende Bewußtsein und die auf-dämmernde Erkenntniß sind in Deutschland wegen des Kampfes umdie vorenthaltene Gleichstellung theuer erkauft worden, um den Preisder innern Zerrissenheit und der Selbstquälerei.
Die verdüsterte Stimmung derer, welche das Bild des Juden-thums in seiner alten ehrwürdigen Gestalt bewunderten, aber an dessenFortbestand verzweifelten, gaben „die Klagen eines Juden"(1837 2) treu wieder. Die Preußischen Juden waren damals durcheine, des byzantinischen Hofes würdige, Verordnung des KönigsFriedrich Wilhelm III. in einen Jammer gerathen, der sich zugleichelegisch und komisch ausnahm. Statt die ihnen verbriefte Freiheit,wenn auch nur abschlagsweise, zu erhalten, sollten sie amtlich nichtmehr „mosaische oder alttestamentarische Glaubensgenossen," sondernschlechtweg „Juden" genannt werden, und es sollte ihnen nicht ge-stattet sein, christliche Vornamen zu führen. Die Polizei wurde an-gewiesen, streng darauf zu halten^). Es war nur ein neues Mittel,
Martinet, Chrestomathie, Vorwort, S. VII f.
2) Von Joel Jakoby aus Königsberg, der gleich darauf zur Kirche übertrat.
Kabmetsordres vom 30. Nov. 1828 u. vom 18. Juni 1836, vgl. Rönneund Simon a. a. O. S. 43.