Die polnische Revolution von 1830. -121
im Kerker und wurden erst durch ein Erkenntniß des Reichsrathes fürunschuldig erklärti),
Chiarini hat mit seiner judenfeindlichen Schrift die höher» pol-nischen Klassen angesteckt. Vergebens hatten sachverständige und wahr-heitsliebende Schriftsteller in Deutschland und Frankreich den giftigenAbt der Unwissenheit und Verlogenheit geziehen und ihn als Ver-leumder und feigen Betrüger gebrandmarkt, wenn er seine Behaup-tung von dem Kindesmord der Juden nicht streng beweisen würde.Die oberflächlichen Polen beurtheilten die Juden nur nach der häß-lichen Außenseite und nach Chiarini's Schilderung. Eine Ausnahmemachte der gebildete Graf Anton Ostrowski. Sobald er den Ober-befehl über die Nationalgarde erhielt, schlug er vor, die Inden inderen Reihen aufzunehmen. Aber die Regierung konnte sich nur zuhalben Maßregeln entschließen und wollte nur die jüdischen Kapita-listen dessen würdig erklären, unter der Bedingung, daß sie die Bärteund ihre jüdisch-polnische Tracht ablegen sollten. Diejenigen, welcheihre Tracht nicht wechseln mochten, wurden zu einer Stadtwache or-ganisirt, d. h. zu einer Bedientenschaar für die großen Herren herab-gewürdigt.
Ungeachtet der abstoßenden Behandlung von Seiten des hoch-müthigen polnischen Kastengeistes drängten sich viele Juden, namentlichin Warschau, förmlich dazu, ihre Vaterlandsliebe durch ihr Blut zubewähren. Hundert angesehene Inden wiederholten das Gesuch, siezum Kriegsdienst zuznlassen und von der entehrenden Militärsteuer zubefreien. Sie wünschten dafür nur, daß erst nach glücklicher Beendigungdes Krieges jeder Jude, der im Heere gedient haben würde, das pol-nische Bürgerrecht erhalten möge. Als dieses Gesuch im Reichsrathzur Sprache gebracht wurde, erhob sich der Kriegsminister Morawskiund rief im pathetischen Tone: „Wie sollten wir gestatten, daß sichdas Blut der Juden mit dem edlen Blute der Polen vermische! Undwas wird Europa sagen, wenn es hieße, daß wir, um unsere Unab-hängigkeit wieder zu erobern, die Arme der Juden nicht entbehrenkonnten?"
Aus dieser Stimmung ging die Haltung der Revolutionsführergegen die Juden hervor. Die Militärfreiheit, d. h. die Ausschließungder Juden vom Militär, wurde gesetzlich festgestellt (3l. Mai 1831);dafür sollten sie die bisherige Steuer vervierfachen. Als wenn es die
U Anklage der Juden in Rußland wegen Kindermords, Gebrauchs vonChristenblut und Gotteslästerung. Aus den Criminalakten wortgetreu ausge-zogen. Leipzig, 1846. Der Prozeß spielte von April 1823 bis Juni 1824und dann wieder von 1825 bis Januar 1835.