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Geschichte der Juden.
rechte Napoleonische Gesetz, welches die Gleichheit der Juden derdeutschen Departements auf zehn Jahre in Bezug auf Freizügigkeitund Handel aufgehoben hatte (S. 275), sollte nach Ablauf der Frist(bis l7. März 1818) von selbst erlöschen, falls es nicht verlängertwürde. Nur einige, wahrscheinlich deutsche Generalräthe vom Elsaß,wünschten die Fortdauer dieses Gesetzes, und ein Maire, Marquisde Lathier, aus einer Gegend, wo nicht ein einziger Jude wohnte,reichte ein Gesuch bei der französischen Kammer in demselben Sinneein: es würde zum Nachtheil der Elsässer Christen ausschlagen, wenndie Juden dieses Landstrichs ihre Gleichheit wieder erlangen sollten.Aber die Regierung Ludwigs XVIII., obwohl von der kirchlichen undpolitischen Reaktion umtobt, machte auch nicht einmal einen Versuch,die Beschränkung aufrecht zu erhalten. In der Kammer, die sich inmehreren Sitzungen mit diesem Punkte beschäftigte (Februar und März1818), ließ sich nur eine einzige judenfeindliche Stimme gegen dieJuden des Elsaß vernehmen. Sie meinte: das ganze Land würdebald in den Händen der Juden sein, wenn man nicht ihrer Gier einenDamm entgegensetzte. Gegen die Juden im Allgemeinen und für Be-schränkung ihrer Freiheit sprach nicht einmal die kirchlich gesinnteRechte. Das Phantom eines christlichen Staates war den Franzosenvöllig unbekannt. Die Kammer verwarf Lathiers Antrag, und somitwurden die Juden des Elsaß in ihre ehemalige Gleichheit wieder ein-gesetzt *) Dasselbe beschränkende Gesetz war ursprünglich auch für dieJuden des Gebietes des linken Rheinufers erlassen, welches jetzt zuPreußen oder zur Rheinprovinz und Westphalen geschlagen war. Diepreußische Regierung hatte bei der Uebernahme dieser ehemaligenfranzösischen Kreise die Beschränkung bestehen lassen, und eine Kabinets-^ordre (vom 3. März 1818) erneuerte sie auf unbestimmte Zeit?).Während Preußen die Rechte, welche die französische Verfassung denJuden dieser Gegend eingeräumt hatte, nicht achtete, war es daraufbedacht, Napoleons Willkürgesetz aufrecht zu erhalten. Das Paßte rechtgut zu dem Systeme des christlichen Staates.
Um dieselbe Zeit betrieb ein angesehener Engländer, mit der Bibeldes alten und neuen Testaments in der Hand, mit außerordentlichemEifer die Durchführung der Gleichheit und Freiheit der Juden inganz Europa. Lewis Way, ein Spätling der Schwärmer der fünftenMonarchie aus der Zeit des englischen Unabhängigkeitskampfes, einHolmes und Jürieu oder auch ein Nicolas des neunzehnten Jahr-
*) Israslits Uran^is I, x. 365 f. Ualxbsn, Usensit, x. 302 ff.
2) v. Rönne und Simon, a. a. O., S. 373.