Der judenfeindliche Geist in Preußen. 319
selben Huben dürften, verblendete auch die Augen der gerecht Denkendenund menschlich Fühlenden. Die juristische Fakultät der jungen BerlinerHochschule war von dem Frankfurter Senat angegangen worden, inder Streitsache zwischen ihm und den Juden ihr Urtheil abzugeben.Welchen Bescheid gab diese Instanz? Der Ordinarius, Senior unddie übrigen Doctoren der Fakultät behandelten diese Frage, an welchesich das Wohl und Wehe von mehr denn 3000 Menschen und dieZukunft der noch nicht Geborenen knüpfte, wie etwa einen verwickelte»Erbschaftsprozeß, bei dem es sich bloß um Geldsummen handelt. EinStreit um Besitz oder Besitzverwirkung von Sklaven wäre von ihr vielleichtmenschlicher entschieden worden. Aber es handelte sich bloß um Juden!
Die Fakultät ging daher sehr gründlich auf die ursprüngliche Stellungder Juden in Deutschland ein und wies darauf hin, daß die Judenvon jeher Fremde, Unfreie, Hörige und als solche dem Kaiser unter-worfen gewesen seien. Die von Frankfurt seien daher in das Leib-eigenenverhältniß zur Stadtobrigkeit übergegaugen. Und das Allesauf Grund falscher Voraussetzungen. Den Punkt, ob denn die ange-borenen Menschenrechte gar nichts bedeuten, ob denn Freie gewaltsamzu Sklaven oder Halbsklaven gemacht und durch Verjährung indiesem elenden Zustande erhalten werden dürfen, berührte sie nichteinmal. Der Schluß des Urtheils der Berliner Juristen-Fakultät(April 1818^) lautete: Daß das Unterthanenverhältniß der Juden zurStadt Frankfurt und die Judenstättigkeit von 1616 noch zu Rechtbestehe, daß die Ertheiluug des Bürgerrechtes an dieselben von Seitendes Großherzogs null und nichtig sei, daß es also den Patriciern vonFrankfurt völlig frei stünde, die Juden in ihren heiligsten Rechtenzu beschränken, ihre Verehelichung über das Maß hinaus zu verbieten, Xkurz sie als halbe Sklaven zu behandeln. Der Bundestag sei nichteinmal berechtigt, ein Wort darein zu sprechen, sondern die Judenmüßten von der Gnade des Senats und der Bürgerschaft abhängen.
— Die Namen der Männer, welche dieses das Rechtsgefühl empörendeGutachten abgegeben haben, verdienen der Nachwelt überliefert zuwerden. Es waren Saviguy, Eichhorn, Göschen, Biener umdSchmalz, die solchergestalt für die deutsche Jugend das von Gottstammende Recht auslegten und von denen einige den PreußischenStaat leiten oder mißleiten halfen.
Der judenfeindliche Geist in Preußen zeigte sich auch an einemFalle, der einen Vergleich mit Frankreich herausfordert. Jenes unge-
') Das Gutachten der Fakultät ist abgedruckt in der Gegen-Erklärung desSenats der Stadt Frankfurt an die Bundesversammlung. S. 79—134.