310
Geschichte der Juden.
gewordene Stadt, in deren Mitte der Bundestag die Sitzungen haltensollte, hoffte ihr Unrecht ertrotzen zu können. Sie rüstete sich zueinem hartnäckigen Kampfe und war entschlossen, den Juden auch nichtdas geringste Zugeständniß zu machen. Die Frankfurter Gemeindesetzte sich ebenfalls zur Wehr. Sie bereitete eine Denkschrift für denBundestag (Januar 1816) vor, setzte ihr gutes Recht in ein klaresLicht und stellte alle zu ihren Gunsten sprechenden Aktenstücke zusammen.
X Der junge Börne war der Verfasser dieser zugleich juristischen undpolitischen Arbeit^.
Dieser Streit des Frankfurter Senats mit der Judenschaft, welchersich neun Jahre hiuzog (1815—24) und viele Verdrießlichkeiten inseinem Gefolge hatte, wird ewig eine Schmach jener Zeit und desdeutschen Zopfgeistes bleiben. Die Juden glaubten, auf die Zusicherungder maßgebenden beiden deutschen Großmächte vertrauend, daß ihrBürgerrecht durch eine dreifache Mauer geschützt sei: daß der Bundes-tag sich überhaupt die Gleichstellung der deutschen Juden angelegensein lassen werde, daß die Bundesakte der Vereitelung der bereits ge-nossenen Rechte vorgebeugt habe, und daß endlich die FrankfurterJudenschaft ihre Einbürgerung coutracilich erworben habe. Die Denk-schrift Börnes suchte daher diese wichtigen Punkte zu beleuchten: InFolge der Stättigkeitsbestimmungen waren die Juden dein deutschenKaiser unmittelbar unterworfen und standen nur mittelbar unter demSchutz der städtischen Behörde». Dieses Unterthanenverhältniß seimit dem Aufhören des deutschen Kaiserthums und der Bildungdes Rheinbundes auf den Primas von Dalberg übergegangen. Diesersei später Großherzog von Frankfurt geworden und habe das volle.Recht gehabt, Verfügungen über die Juden zu treffen. Nun hat dieserihnen das Vollbürgerrecht ertheilt und noch dazu für eine bedeutendeSumme. Seine Verfügungen seien auch nach Entsetzung des Groß-herzogs von den Organen des Kongresses anerkannt worden. Folglichwäre cs eine ungeheure Rechtsverletzung, wenn die Juden ihrer wohl-erworbenen Rechte beraubt und unter die Willkür der Stadtbehördengestellt werden sollten. Ueberhaupt sei die Lage der Juden in Deutsch-land durch ihre Betheiligung an der Vertheidigung des Vaterlandesverändert worden; denn nicht länger könne der als Fremdlingbetrachtet oder vom Vaterlande ausgestoßen werden, der pflichtmäßigund freiwillig sein Blut und Leben für dasselbe wagt und opfert^).
Aber gerade diese sonnenklare Wahrheit suchten die deutschthümelndenSophisten z» verdunkeln oder zu überschreien. -Aus allen Theilen
fl Gutzkow, Leb. Börnes, S. 64. s Vgl. Schnapper-Arndt a a.O. S.2I9,Anm. 3.)
fl S. die Denkschrift: Akteninätzige Darstellung rc., S. XI.