Unser Verkehr.
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Er machte mit seiner Rolle Gastreisen, ließ eine Flugschrift drucken,worin er sich noch dazu als Verfolgten darstellte, und entzückte mitder Verhöhnung der Juden die großen Städte Deutschlands. Privat-gesellschaften verschafften sich den edlen Genuß, ihn das Zerrbild derJuden darstellen zu sehen. Zeitungen brachten Auszüge aus diesemebenso geschmacklosen wie dummen Stückeft. „Unser Verkehr" bliebeine Zeitlang in Deutschland ein Zugstück. Die Griechen hatten inder Zeit ihrer Entartung Juden auf die Schaubühne zur Belustigunggebracht. Die Deutschen thaten es im Beginn ihrer nationalen Er-hebung. Lessings Geist war von ihnen gewichen.
Die Demüthigung der Inden zeigte sich auch bald im praktischenLeben. Lübeck, durch die eingeschmuggelte Auslegung eines Paragraphender Bundesakte geschützt, kümmerte sich nicht viel um Preußens Zorn,der nicht so ernst gemeint zu sein brauchte, und ließ mehr als vierzigjüdischen Familien die Weisung zugehen, die Stadt zu verlassen undnach dem Städtchen Moisling zu ziehen (Sept. 1815 2). Brementhat dasselbe mit seinen Juden. Frankfurt konnte zwar seine Judennicht ausweisen, aber es verbitterte ihnen das Leben, schloß sie vonden Bürgerversammlungen aus, setzte jüdische Beamte ab, verbot ihnenviele Gewerbe und Hantierungen, wies Ehegesuche jüdischer Verlobtermit mittelalterlicher Herzlosigkeit zurück, ließ sie nicht in allen Stadt-theilen wohnen und geberdete sich so, als wenn die Juden wie ehe-mals seine Kammerknechte wären. Da der Senat aber wußte, daßPreußen und Oesterreich es als eine Ehrensache betrachteten, diebürgerlichen Rechte der Juden von Frankfurt unverkürzt zu erhalten,und daß der Bundestag auf den Antrag der beiden Großmächte dieStreitfrage leicht zu Gunsten der Juden entscheiden könnte, wendeteer sich an drei deutsche juristische Facultäten, von Berlin, Marburgund Gießen, um die Frage der Ehre und Menschlichkeit als einenRechtsstreit entscheiden zu lassen. Metternich und Hardenberg erließenzwar von Paris aus derbe Schreiben an den Senat (8. 15. Novbr.1815) und erinnerten ihn daran, daß Frankfurt nur unter der Be-dingung, die städtische Freiheit zu wahren, die Selbständigkeit wiedererlangt habe, und daß es die wohlerworbenen Rechte jeder Klasse vonEinwohnern, also auch der Juden, achten müsset). Die hochmüthig
ft S. darüber Sulamit IO 2, S. 48 Nühs über die Ansprüche derJuden S. 29, Börne, dramaturgische Blätter, Ges. Schr. IV, S. 343. Heine,Reisebilder, Ges. Schr., S. 88. Jolowicz, Geschichte der Juden von Königsberg,S. 147.
ft Die Juden in Lübeck, S. 17.
ft Aktenstücks der Frankfurter Juden, Beil. 27, 28.