Gährung gegen die Juden im Elsaß. 59
die jüdischen Geldmänner entledigen könnten, wenn sie sich falscherQuittungen über bereits geleistete Zahlung bedienen würden. Einigeseiner Creatnren durchzogen Elsaß und schrieben solche Quittungen.Die gewissenhaften Schuldner wurden durch Geistliche beschwichtigt,die ihnen die Beraubung der Juden als gottgefällige Handlung ansHerz legten. Tie Aengstlichen wurden durch einen eigens dazu ab-gerichteten Betrüger beruhigt, welcher Orden und Kreuze, angeblich imNamen des Königs, an diejenigen austheilte, welche falsche Quittungenannehmen, vorzeigen und gegen die Juden wegen Bedrückung undBetruges klagbar auftreten wollten. Es entstand eine drohendeGährung gegen die Inden im Elsaß, die nahe daran war, in Thät-lichkeiten überzugehen. Es vereinigten sich die unglücklichen Schuldner mitSchurken und Geistlichen, um den schwachköpfigen König Ludwig XVI.zu bestürmen, allen Wirren durch die Vertreibung der Juden ausdem Elsaß ein Ende zu machen. Um sein Werk zu krönen, versuchte dergewissenlose Landrichter die bösen Geister gegen die Juden des Elsaßnoch mehr zu entfesseln. Er verfaßte eine giftige Schrift gegen sie(1779) „Bemerkungen eines Elsässers über die gegenwärtigen Händelder Juden des Elsaß", worin er alle lügenhaften Anschuldigungengegen die Inden von den ältesten Zeiten an zusammenstellte, um eingrauenhaftes Bild von ihnen zu entwerfen und sie dem Hasse und derVertilgung zu weihen. Er gab in dieser Schrift zu, daß Quittungengefälscht worden seien; aber dies sei eine Folge der Rathschlüsse derVorsehung, der allein die Rache zustehe. Sie habe dadurch JesuKreuzestod, den Gottesmord, rächen wollen. Dieser Landrichter hattees auf Ausrottung oder wenigstens Ausweisung der Juden abgesehen.Indessen war der Geist der Duldung bereits erstarkt genug, um solcheArglist nicht durchgreifen zu lassen. Seine gemeinen Schliche wurdenaufgedeckt, und er wurde auf Befehl des Königs verhaftet und späteraus dem Elsaß entfernt. Ein Dekret des Königs befahl (Mai 1780),daß Prozesse wegen Wuchers nicht mehr vor dem Landgerichte derEdelleute, sondern von dem Oberrath oder Staatsrath (aoiissil sonvsrain)des Elsaß entschieden werden sollten*).
Eine Folge dieser Vorgänge war, daß die elsässischen Juden sich,endlich aufrafften, es auszusprechen wagten, daß ihre Lage unerträglichsei, und vor dem Thron des milden Königs Ludwig XVI. eine Ab-
*) Die Nachrichten sind geschöpft aus dem Nsmoirs, welches die Judendes Elsaß dem Staatsrathe einreichten, bei Dohm, bürgerliche Verbesserungder Juden I. Anhang, S. 18« f. das. S. 1S4. Lnün I'anbsnr äs taub äsmanx (nämlich der Bailli und Verfasser der Schrift Obosrvabious S. 59, Note)esb arrsts par orärs äu Nov sie.