Die Juden von Elsaß und Metz.
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die Juden ab, welche sie ihnen fast als eine einträgliche Horde Leib-eigener zu eigen gaben. Im Elsaß weilten etwa 3—4000 jüdischeFamilien (15—20000 Seelen). Es stand aber den Edellenten frei,neue aufzunehmen oder auch alte Familien auszuweisen. In Metzdagegen hatten cs die Kaufleute durchgesetzt, daß die Juden sich nichtüber die Zahl von 480 Familien vermehren durften. Diese Bestimmunghatte dieselben Conseguenzen wie in Oesterreich und Preußen, daß diejüngern Söhne zum Cölibat oder zum Exil aus dem väterlichen Hause,und die Töchter dazu verurtheilt waren, alte Jungfern zu werden. Ja,es war hier noch schlimmer als in Oesterreich und anderswo, weil dasdeutsche Zopfbürgerthum diese Pharaonische Gesetzesstreuge überwachteund die französischen Beamten umlauerte, wenn sie Nachsicht gegen dieUnglücklichen üben wollten. Es verstand sich von selbst, daß die Judenvon Elsaß und Metz in Ghettos eingesperrt waren und nur ausnahms-weise durch die übrigen Stadttheile gehen durften. Steuern mußtensie dafür in fast unerschwinglichem Umfange leisten.
Ludwig XIV. hatte einen Theil der Einkünfte von den MetzerJuden an den Herzog von Brancas und an die Gräfin de Fon-taine geschenkt. Diesen mußten sie jährlich 20000 Livre zahlen;außerdem noch Kopfsteuer, Handelssteuer, Häusersteuer, Abgaben aueine Kirche, ein Hospital, Kriegssteuer, und wie alle diese Lasten nochbetitelt waren.
Im Elsaß mußten sie Schutzgeld an den König, Abgaben an denBischof von Straßbnrg, an den Grafen von Hagenau, außerdem nochWohnungssteuer an die Edelleute, in deren feudalen Gebieten siewohnten, und Kriegssteuer zahlen. Das Ansiedlungsrecht ging hiernicht einmal auf den ältesten Sohn über, sondern mußte vom Edelmannerkauft werden, als wenn der eingeborene Jude ein fremder Schutzfleheuderwäre. Sie konnten hier auch ausgewiesen werden, wenn es demEdelmann beliebte, ihnen den Schutz zu entziehen. Sie mußten daherdurch reiche Geschenke zu Neujahr und bei anderen Gelegenheitennicht bloß die gute Stimmung des Edelmanns, sondern anch die seinerBeamten erhalten^). Und wovon sollten sie alle diese Steuern er-schwingen und noch dazu ihre Synagogen und Schulen unterhalten?
Fast jedes Gewerk und jeder Handel war ihnen im Elsaß unter-sagt; sie durften gesetzlich nur Viehhandel und Gold- und Silber-
*) Ueber die Lage der Juden im Elsaß und Metz; vgl. Llemoirs snr lletatdes duits an Staues (worüber weiter unten). OrsAoirs'8 Preisschrift (worüberebenfalls weiter unten). Llombsnr nnivsrssl vom 25. Juli 1806, der Inhaltausgenommen in Ilalxbsu, reoueil des low, eouoernanb iss Israslitss de 1?ranee.1>. 172 f.