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7 (1894) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 1. Hälfte
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Geschichte der Juden.

und Calabrien, Gift in Toulouse in Frankreichs). Alle diese Aus-sagen schrieben die Secretäre nieder, und sie wurden durch Unter-schriften beurkundet. Um die Glaubwürdigkeit nicht zu schmälern,fügten die verschmitzten Richter hinzu: Die Schlachtopfer seien nurein wenig gefoltert worden ^i. Auf diese Aussagen hin wurden nichtblos die Angeklagten und so zu sagen Geständigen, sondern sämmtlicheJuden in der Gegend des Genfersees und Wohl von ganz Savoyenverbrannt b).

Von der Genfer Gegend hatte sich das geflügelte Gerücht vonder erwiesenen Schuld der Juden nach der Schweiz verbreitet, undalsbald wiederholten sich auch da dieselben Blutscenen. Die Consulnvon Bern ließen sich die Gerichtsverhandlungen aus Chillon undChatelard kommen, brachten auch ihrerseits einige Juden auf dieFolter, erpreßten ebenfalls Geständnisse von ihnen und zündeten eben-falls einen Scheiterhaufen für sämmtliche Juden an (Septbr. Z.

Von Bern und Zofingen (Canton Aargau) aus, wo manebenfalls Gift gefunden haben wollte, wurde die Vertilgung der Judenals Giftmischer systematisch betrieben. Die Consuln von Bern richtetenSendschreiben mit der Anzeige, daß die Juden des Verbrechens voll-ständig überführt Worden wären, nach Basel, Freiburg, Straßburg,Köln und überall hin und ließen sogar einen Juden in Fesseln nachKöln transportiren, damit sich Jedermann von deren teuflischem Planeüberzeugen sollte^). In Zürich kam zu der Anschuldigung der

1) Das. S. 1042-47.

2) Stets im Eingänge des Protokolls: positns (vsl posita) rnoäionrns-Iignantninrn gnasstionsrn.

2) Die Urkunden a. a. O. S. 1030: Hass snirn ooindnstio äuäasorrnn. . . taota sst in xinridns loois 8sdanäias Oornitutns. Hottinger berichteta. a. O. II. S. 187, daß die Juden zu Genf, Vivis (Vevey) und dort herummit Rad, Hochgericht und Feuer abgestraft wurden.

Albertus von Straßburg a. a. O. x. 147.

b) Albertus von Straßburg a. a. O. ?ost Paso (post ästsnsionsrn än-äasornin ts-otain a l?apa Oisrnsnts), tortis gnidnsäarn änäasis in Lsrnast rspsrto in 2otinAsn vsnsno.... soriptogns äs Pos oonsnlidns llasi-iisnsis, I'ridnrAsnsis st ^.rZsntsnsis oivitatnrn. Als Ergänzung dazu dasSchreiben der Kölner an Straßburg (in Schilters Noten zu KönigshovenS. 1021 j . . . gnoä oonsnlss äs Lsrna gnsnäain änäasurn oaptivnintransrnissrint nobis intorrnanänrn vos äs intoxations st vsnsni Spür-sinns. Das Datum t'sria tsrtia ants tsstnrn 8t. llRoinas 1349, d. h.16. Januar. Folglich fanden die Vorgänge in Bern noch 1348 statt. Vergl.über die Gemetzel in der Schweiz Joh. Caspar Ulrich, Sammlung jüdischerGeschichten rc. Es sind gegenwärtig außerordentlich viele Quellengeschichtenfür diese Zeit gesammelt; vergl. Stobbe a. a. O. S. 281, Note 180, Frankel,Monatsschrift Jahrgang 1863 S. .421 Anmerkung.