Gemetzel in Folge des schwarzen Todes. 333
doch ein Herz für die unschuldig Verfolgten. Er erließ eine Bulle,in der er bei Androhung des Kirchenbannes untersagte, sie ohnerichterliches Urtheil zu tödten, gewaltsam zur Taufe zu schleppen oderihre Güter zu rauben (Anfangs Juli*). Diese Bulle half vielleichtin Südfrankreich, blieb aber in der übrigen Christenheit ganz ohneWirkung. Ein Land lernte vom andern. Die paradiesische Gegendam Genfersee wurde zunächst der Schauplatz der blutigsten Verfolgung.Auf Befehl des damaligen Herzogs Amadeus von Savoyenwurden mehrere Juden, auf welche der Vergiftungsverdacht gefallenwar, verhaftet und in zwei Städtchen am Genfersee, in Chillonund Chatel (Chatelard, beide zwischen Vevey und Ville-Neuve imWaadtlande) cingekerkert. Eine Gerichtscommission wurde ernannt,mit den Verhafteten ein Verhör anzustellen und sie, wenn sie überführtwürden, zu bestrafen. Hier legten also ein Fürst und der Richter-stand auf die Fabel von Giftmischerei der Juden Gewicht. Am Ver-söhnungstage (15. September) wurden drei Juden und eine Jüdin inChillon auf die Folter gespannt: ein Wundarzt Valavigny ausThonon, ferner Bandito und Mamson aus Ville-Neuveund drei Wochen später eine Mutter Bellieta und ihr SohnAquet. Sie gestanden im Schmerz und in der Verzweiflung Allesein, was man von ihnen Herauspressen wollte: daß sie von dem unddem Gift bekommen und es hier und da in der Nähe von Quellenund Brunnen niedergelegt hätten. Sie gaben sich, ihre Glaubens-genossen, ihre Eltern und Kinder an. Die schwache Frau und ihrenSohn legten die herzlosen Richter zehn Tage später wieder auf dieFolter und die Gemarterten überboten sich an Enthüllungen. Aquetsagte aus: sämmtliche Juden der Gegend, Angesehene und Gemeinehätten eine förmliche Berathung vor den Thoren von Ville-Neuvegehalten, wie sie die Christen vergiften wollten ^s. In Chatelardwurden fünf Juden beim Verhör gefoltert, und auch sie machtenumfassende Geständnisse, die an Glaubwürdigkeit mit jenen auf gleicherStufe stehen. Einer von ihnen, Aquet, übertrieb seine Aussagenins Ungeheuerliche: Er habe Gift gelegt in Venedig, Gift in Apulien
U Laronius (U-azmaläus j ^nnalss scclsslastici aä. unnuin 13-18 Ho. 33.vom IV. Uon. llnlit. Vergl. über die Wirkung dieser und einer zweiten Bullevom 26. Sevt. in der Uranclls-Oorntä ll. Llorsv in der lksvus ä'L. -1. VII.S. 18 f.
2) Urkunden in Schilters Noten zu Königshoven a. a. O. p. 1631—10.Es heiht da ausdrücklich: inqrüsitio kacta sst sx otllcio cnrias prtncixisäorntni nostrr ^.inactsi cornitls Lsbanäias . . . contra, lluäasos utrinsgns