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Geschichte der Juden.
zusprach i). Stolz auf ihren Rang, auf ihren Reichthum oder aufihre Abstammung, waren die Angesehenen von Engherzigkeit undLieblosigkeit erfüllt, die sich mit bigotter Frömmigkeit sehr wohl ver-trugen oder sich dieser als Deckmantel bedienten. Ein Satyriker dieserZeit, Kalonymos b. Kalonymos, entwirft ein schattenreiches Bildvon ihnen, das, wenn es auch nur zum Theil der Wirklichkeit ent-sprach, den Abstand zwischen der frühem Zeit und der damaligenlebhaft veranschaulicht2). „Mancher rühmt sich seines Einflusses beiHofe und benutzt ihn, seinen Feinden Schaden zuzufügen und seineRache zu kühlen."
Die südspanischen oder castilianischen Gemeinden lebten vorläufignoch in Ruhe und Ungestörtheit ihrer Besitztümer, die nordspanischeuund noch mehr die südfranzösischen dagegen unterlagen blutigen An-fällen von Seiten fanatischer Horden, welche die Kirche zuerst ent-fesselt hatte und dann nicht mehr zu zähmen vermochte. In Frankreichwohnten nämlich wieder Juden. Ludwig X. hatte sie neun Jahrenach ihrer Verbannung (1315) zurückgerufen. Dieser König, welchendie Laune anwandelte, die Anordnungen seines Vaters aufzuhebenund dessen Räthe auf die Anklagebank zu setzen, der auch von demVolke und den Edelleuten, welche die Juden nicht entbehren konnten,darum angegangen war, sie wieder in Frankreich zuzulassen, knüpftemit ihnen Unterhandlungen wegen ihrer Rückkehr an. So ohne
Weiteres gingen aber die Juden nicht darauf ein, denn sie kanntendie Unbeständigkeit der französischen Könige und den fanatischen Haßder Geistlichkeit gegen sie. Sie zauderten daher Anfangs und stelltendann ihre Bedingungen^). Diese Bedingungen waren: daß sie sichda wieder niederlassen dürften, wo sie früher gewohnt; daß sie fürfrühere Vergehen nicht angeklagt werden dürften; daß ihre Synagogen,Kirchhöfe und Bücher ihnen zurückerstattet oder Plätze zum Anlegenneuer heiliger Stätten eingeräumt werden sollten. Sie sollten auchdas Recht haben, ihre ehemaligen Schuldforderungen einzuziehen; in-dessen sollten zwei Drittel derselben dem Könige gehören. Ihre ehe-maligen Privilegien, so weit sie noch vorhanden waren, sollten ihnenwieder zugestellt oder neue verliehen werden. Der König Ludwignahm alle diese Bedingungen an und bewilligte ihnen auch Freizügig-keit unter gewissen Beschränkungen. Um jedoch die Geistlichkeit nichtzu reizen, legte ihnen Ludwig seinerseits folgende Bedingungen auf:
U Das. XVIII. 17.
ch Kalonymos (säitio prinosxs Neapel 1489) x. 29 ff.
2) Folgt aus Lebvbst cksbnckn dlo. 24 und dem Eingang der Ordonanz