Bann und Gegenbann.
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lona Gültigkeit. Ben-Adret sorgte aber dafür, ihn auch von andernGemeinden annchmen zu lassen. Die Bannformel, unterzeichnet vonBen-Adret, seinen zwei Söhnen, Isaak und Juda, und mehr alsdreißig der angesehensten Gemeindeglicder von Barcelona, wurde denGemeinden Spaniens, Languedocs, Nordfrankreichs und Deutschlands,zugeschickt i).
Indessen ging es mit der Annahme des Bannes nicht so leicht,als die Barcelonaer sich geschmeichelt hatten. Jakob b. Machir undsein Anhang hatten vorher davon Wind bekommen, daß in Barcelonaein Schlag vorbereitet wurde, und veranstalteten ihrerseits einenGegenschlag. Der Streich sollte von vornherein die Wirkung desBannes gegen das Studium der Wissenschaft vereiteln. Sie faßten inMontpellier einen Beschluß, welcher drei wichtige Punkte enthielt. DerBann sollte diejenigen treffen, welche aus religöscm Scrupel ihreSöhne, in welchem Alter auch immer, am Studium irgend einerWissenschaft, in welcher Sprache auch immer, hinderten oder davonzurückhieltcn, dann auch diejenigen, welche ein unehrerbietiges ver-ketzerndes Wort gegen den großen Maimuni anssprechen, und endlichauch diejenigen, welche einen religiösen Schriftsteller wegen seinesphilosophischen Gedankenganges verlästern würden ^). Der letzte Punktwar zu Gunsten von Anatoli's Andenken, das die Gegner geschmähthatten, angebracht worden. Da war also Bann gegen Bann. JakobTibbon und seine Freunde ließen den Beschluß zu Gunsten derWissenschaft und ihrer Träger in der besten Form in der Synagogebekannt machen, und der größte Theil der Gemeinde von Montpelliertrat ihm bei ch. Der Parteieifer trieb aber die Tibboniden, einenunbesonnenen Schritt zu thun, der dieselben unangenehmen Folgenhätte herbeiführen können, wie zur Zeit des ersten Streites in Mont-pellier von Seiten der Finsterlinge. Da Jakob b. Machir Profatiusund andere aus seiner Partei bei dem Gouverneur dieser Stadt inAnsehen standen, so wollten sie sich dessen Beistand für den Fall ver-sichern, wenn ihre Gegner den Barcelonaer Bann gewaltsam ein-zuführen versuchen sollten. Der Gouverneur erklärte ihnen aber: ihninteressire nur der einzige Punkt, daß die jüdische Jugend nicht ge-hindert werden sollte, andere als talmudische Schriften zu lesen.Darauf werde er auch streng halten, daß ihr die Beschäftigung mitaußertalmudischer Literatur nicht verkümmert werden sollte, weil —
*) Folgt aus Jedaja Bedaresi's apologetischem Sendschreiben.
") Niuoliat Lsrmot No. 76 x. 150, No. 9-1; in No, 73 ist von den dreiPunkten nur einer namhaft gemacht.
') Das. No. 73.