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7 (1894) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 1. Hälfte
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Die Juden in Ungarn.

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Verwaltung einräumen wollte'). Das Papstthnm richtete aber seinAugenmerk auf die Karpatenländer, theils um einen Kreuzzug gegendie Mongolen zu entzünden und theils um die schismatischen Anhängerder griechischen Kirche durch List und Gewalt zum römischen Stuhleherüberzuziehen. Es sandte seine geistlichen Heerschaaren dahin, dieDominikaner und Frauciskaner, welche ihre fanatische Unduldsamkeitden bis dahin glaubenslauen Magyaren mittheilten. So kam dennauch eine große Kirchenversammlung in Ofen zusammen (September12792), zusammengesetzt aus ungarischen und südpolnischen Kirchen-sürsten und diese verhängte unter dem Vorsitz des päpstlichen LegatenPhilipp für Ungarn, Polen, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Lodo-merien und Galizien über die Juden dieser Länder die Aechtung,welche die Kirche mit eisernem Willen durchzusetzen so sehr bemühtwar. Juden und andere Bewohner des Landes, welche sich nicht zurrömisch-katholischen Kirche bekannten, sollten von jeder Steuerpachtund jedem Amte entfernt werden. Bischöfe und andere höhere oderniedere Geistliche, welche die Einkünfte von ihren Ländereien anNichtkatholiken verpachteten, sollten von ihrer geistlichen Würde sus-pendirt und Weltliche, welches Standes auch immer, so lange imKirchenbaune bleiben, bis sie die jüdischen Pächter und Angestelltenentfernt und Bürgschaft geleistet hätten, daß sie fernerhin solche nichtmehr annehmen wollten,weil es sehr gefährdend ist, daß Juden mitchristlichen Familien zusammen wohnen, an den Höfen und in denHäusern mit ihnen Verkehren." Auch bestimmte die Ofener Synode,daß die Juden beiderlei Geschlechts in dem ungarischen Gebiete(Ungarn und den südpolnischen Provinzen) ein Rad von rothem Tucheauf dem Oberkleide an der linken Seite der Brust tragen und sichnie ohne dieses Abzeichen blicken lassen sollten. Denjenigen, welchenach einer bestimmten Frist ohne diesen Flecken betroffen würden

st S. o. S. 89 fg. Die Einführung der .fürs, Pst-säsriei in Ungarn datirtvom 5. December 1251.

2) In Larorckus (Ra^us-läas) auualss ssolss. zu Ende des lll. XXIIsind die Beschlüsse des Ofener Concils zum Schlüsse defekt. Ein junger HistorikerOr. Caro (jetzt Professor in Breslau), hatte die Freundlichkeit, für mich jene dieJuden betreffenden Artikel 113 und 114 dieses Concils aus einem PetersburgerCodex vollständig zu copiren. Mit Recht bemerkt Professor Caro, daß die Wortsder Einleitung zu Artikel 113: prasssuts oonstitatlons statuirnus, guoäorauss ckuäasi in tsrrls uostras lsAatiouis xortsnb unam oir-eulura äs pauuo rubso, darauf deuten, daß die Brandmarkung der Judenhier zum ersten Mal legalisirt wurde und daß sie nicht bloß für Ungarn,sondern auch für Polen und die Nebenländer Geltung haben sollte, so weit dieLegation des Legaten Philipp reichte.