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Geschichte der Juden.
gekreuzigt hat. Da sie nur geduldet sind, so sollen sie sich still undgeräuschlos verhalten, sollen das Judenthum nicht öffentlich predigenund keine Bekehrungen zu ihrer Religion versuchen." Das alfonsischeGesetz verhängte sogar Todesstrafe wegen Bekehrung der Christen zumJudenthum. Früher war der jüdische Stamm geehrt und das VolkGottes genannt, heißt es darin weiter, aber seit ihrer Unthat gegenJesus habe es diesen Vorzug verwirkt, und kein Juve solle irgendeine Ehre oder ein öffentliches Amt in Spanien Habens. Alle Be-schränkungen, welche der menschenfeindliche Fanatismus gegen dieJuden ausgeklügelt hatte, nahm Alfonso in seine Gesetzsammlung auf.Sie sollten keine neue Synagoge bauen, keine christlichen DienstbotenPakten und noch weniger sich mit Christen vermischen. Juden undJüdinnen sollten besondere Abzeichen an der Kopfbedeckung tragen;wer ohne ein solches betroffen würde, sollte zehn Gold-Maravedis(Dukaten) zahlen oder, wenn er arm ist, zehn Geißelhiebe öffentlichempfangen 2). Juden und Christen sollten weder zusammen speisen,noch zusammen baden"). Alfonso nahm auch die Beschränkung auf,daß die Juden am Charfreitag sich nicht öffentlich zeigen dürften^).Der weise Alfonso schenkte der lügenhaften Fabel Glauben, daß dieJuden alljährlich am Charfreitag ein Christenkind kreuzigten, und be-stimmte durch ein Gesetz, wer sich solches zu Schulden kommen ließeoder eine Wachsfigur an diesem Tage kreuzigte, sollte dem Tode ver-fallen^). Vergebens hat der Papst Jnnocenz IV. die Lügenhaftigkeitdieser Beschuldigung anerkannt, und für die Unschuld, der Juden ge-zeugt (o. S. 106). Wo die päpstliche Stimme zu Gunsten der Judensprach, glaubte man ihrer Unfehlbarkeit nicht, nicht einmal ein ziemlichunterrichteter König, der mit Juden verkehrte. Kaum sollte man esglauben, daß der König, welcher einen jüdischen Leibarzt hatte, einGesetz erlassen haben sollte, daß ein Christ kein Heilmittel, das vonder Hand emes Juden bereitet wurde, eiunehmen dürfte"). Es warnoch viel, daß Alfonso's Gesetzgebung den Juden soviel einräumte,daß ihre Synagogen nicht geschändet, daß sie selbst nicht mit Gewaltzur Taufe geschleppt, nicht au ihren Feiertagen vor Gericht gezogenwerden dürften, und daß sie nur einen einfachen Eid auf die Thoraohne jene erniedrigende Ceremonie, zu leisten haben sollten ^).
U Siehe Mrtiäa. VII. Titel 21 H 3.
2) Das. ß 11. °) Das. 8 8. ") Das. 82") Das.
Das. und 8 8. Ende. Ostsucksiuos, gns uiuANii Oliristiano nonrsoiba luseUxinarnisiito, gas ssa t'ssbo por rnano äs ckuäio.
Das. und 8 I —0; Uartiäs. III. Titel 11. 8 20.