Bedrückungen der Juden in Frankreich. 23
August, hat wohl schwerlich die Juden seines Landes nach dieser Seitehin begünstigt, da er kirchlich gesinnt war und die Freundschaft desPapstes und der Geistlichkeit nicht missen konnte, um die schönenLänder des Grafen von Toulouse seinem Reiche einverleiben zu können.Er war auch ohne die päpstliche Ermahnung nicht sehr wohlwollendgegen die Juden. Seine Erlasse gegen sie tragen den Charakter derGewalt. Im Verein mit vielen Baronen seines Landes verordneteLudwig VIII. (November 1223), daß sämmtliche Schuldforderungender Juden, welche über fünf Jahre datiren, keine Gültigkeit mehrhaben und von denen jüngeren Datums keine Zinsen gezahlt werdensollten. Künftighin mußten die Schuldscheine von den Behörden inein Buch eingetragen werden; das Siegel der Juden habe keinenGlauben. Auch die Freizügigkeit der Juden beschränkte dieser König.Diejenigen, welche von eines Herrn Land in das eines anderen aus-wanderten, sollten auf Verlangen des Barons, in dessen Gebiet sieursprünglich gewohnt, ausgeliefert werden^).
In Südfrankreich, wo in Folge der Albigenserkriege die Geist-lichkeit fast noch verfolgnngssüchtiger gegen Andersgläubige gewordenwar als in der übrigen Christenheit, fanden die Edikte Jnnocenz' III.zur Entehrung und Demüthigung der Juden nur allzu eifervolle Ver-theidiger. Auf einem Concil zu Narboune (1227) wurden nicht nurdie kanonischen Maßregeln gegen sie eingeschärft: das Verbot derZinsnahme und der Zulassung von Aemtern, das Tragen der Juden-zeichen (auf der Brust in Radform), die Leistung einer Steuer fürdie Geistlichen, sondern es wurden auch die längst vergessenen Schikanenaus der trüben Zeit der Merovinger-Könige gegen sie wiederaufgefrischt: die Juden sollten sich zur Osterzeit nicht auf den Straßenblicken lassen und überhaupt in diesen Tagen ihre Häuser gar nichtverlassen ^).
Im nächsten Jahre waren die Albigenserkriege zu Ende, und esbegannen die Gräuel einer blinden, rachsüchtigen, blutdürstigen Reaktion.Der freisinnige Raymund VII. war besiegt und mußte, um inGnaden ausgenommen zu werden, feierlich erklären und beschwören,daß er in Allem dem päpstlichen Stuhle gehorsam sein und seine ab-scheulichen Verbrechen fahren lassen werde. Dazu gehörte auch seineBegünstigung der Juden. Raymund mußte besonders geloben, jüdischeVögte (Laiilis) nicht im Amte zu lassen und künftighin auch keine
äs IiLurisrs, Oräons-usss äss rois äs lVs-iiss äs Is. troisisrus rs,ssL. I. x. 47 ff.
2) Oonoilinw. dHrbonsiiss bei Aismsi oollsrlis, XXIll. x. 21 f.