Schriftstelleri); Elieser b. Joel Halevi, von seinen talmndischenWerken Abi-Esri (auch Abi Assaf) genannt^); endlich der deutscheKabbalist Elasar b. Jehuda aus Worms (Rokeach genannt), eiufruchtbarer Schriftsteller, der durch seine Geheimlehre das Seinige zurVerdunkelung der lichten Gedanken in der Judenheit beigetragen hat.
Diese Mainzer Rabbiner-Synode erneuerte viele Verordnungenaus der Zeit R' Tam's (VI.^ 199f.) und stellte neue auf. Die Be-schlüsse derselben kennzeichnen den Zustand der deutschen Juden imAnfang des dreizehnten Jahrhunderts. Die Synode verordnete, daßsich Juden keinerlei Unehrlichkeit gegen Christen und keine Münz-fälschung zu Schulden kommen lassen sollten. Ein Angeber solltegehalten sein, den Schaden, den er durch seine Angeberei angerichtethatte, voll zn ersetzen. Diejenigen, welche beim König (Kaiser) aus-und eingeheu, sollten nichts destoweniger verpflichtet sein, die Gemeinde-lasten zur Aufbringung der Steuern zu tragen. Wer sich ein religiösesAmt von einer christlichen Behörde übertragen ließe, sollte dem Banneverfallen. In den Synagogen soll Andacht und stille Sammlung
herrschen. Der Schwager soll die Leviratsehe an der verwittwetenSchwägerin ohne Gelderpressung und Schikane vollziehen und sie nichtHinhalten. Wer sich den Anordnungen der Synode nicht fügte oderden Bann nicht achtete, sollte dem weltlichen Arm überliefert werden.Die Entscheidung über streitige Fälle sollten die Rabbinate und dieGemeinden von Mainz, Worms und Speier, als die ältesten derdeutschen Judenheit, treffen. Alle diese und viele andere Verord-nungen führen den Namen Beschlüsse Schum, d. h. von Speier,Worms, Mainz, den drei Hauptgemeinden Deutschlands.
Trotz der vielfachen Anstrengung der gebildeten Juden, dasSchandmal des Judenzeichens von sich abzuwenden, gewann dennochdie päpstliche Unduldsamkeit immer mehr die Oberhand und das Ediktdes Lateran-Concils von 1215 immer mehr Eingang. Selbst derKaiser Friedrich II., der geistvollste und aufgeklärteste Fürst, den Deutsch-land je gehabt, dessen Rechtgläubigkeit mehr als verdächtig war, mußtedem Papstthum darin zu Willen sein, das Judenabzeichen in seinenErblanden Neapel und Sicilien durch ein Gesetz einzuführeu. DerKönig von Frankreich, Ludwig VIII., Sohn jenes tyrannischen Philipp
U Vorf. des talmudischen Werkes Seder Olam, Asulai, S. 95. Nr. 14.Dieser Simcha ist zu unterscheiden von Siincha de Vitry, dem Vers, desNuolisor Vitr^, einem Jünger Raschi's. Ueber den elfteren vergl. Lsspp.Meir von Rothenb. Nr. 927—932 und Lssxx. Chajim Or-Sarua Nr. 26, 56.
Asulai s. v. Er war von mütterlicher Seite Enkel des Elieser b. Nathan